EuGH-Urteil: Fluggesellschaften müssen bei selbstverschuldeten Verspätungen zahlen
Flugverspätung aufgrund langer Check-in: EU-Gericht entscheidet zugunsten der Passagiere - EuGH-Urteil: Fluggesellschaften müssen bei selbstverschuldeten Verspätungen zahlen
Zwei Passagiere fordern jeweils 400 Euro Entschädigung, nachdem ihr Flug von Düsseldorf nach Varna mit mehr als drei Stunden Verspätung gestartet ist. Die Verzögerung entstand, weil die Fluggesellschaft European Air Charter beschloss, auf verspätete Umsteigepassagiere aus einem vorherigen Flug zu warten.
Der Fall ist nun vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) gelandet, der entschied, dass Airlines keine "außergewöhnlichen Umstände" geltend machen können, wenn ihre eigenen Entscheidungen zu Verspätungen führen.
Die Probleme begannen im Juli 2022 am Flughafen Köln/Bonn, wo das Sicherheitspersonal mit der großen Passagierzahl überfordert war. Es bildeten sich lange Schlangen, was zu Folgeverzögerungen bei späteren Flügen führte. Betroffen war auch ein Flug der European Air Charter von Düsseldorf nach Varna, der mit mehr als drei Stunden Verspätung abhob.
Die Airline hatte sich dazu entschieden, auf Reisende zu warten, die noch die Sicherheitskontrollen eines vorherigen Fluges passierten. Der EuGH stellte fest, dass diese Entscheidung – und nicht der Personalmangel bei den Sicherheitskräften – die direkte Ursache für die Verspätung war. Daher urteilte das Gericht, dass die Fluggesellschaft die betroffenen Passagiere entschädigen muss, da die Verzögerung auf eine betriebliche Eigenentscheidung zurückging.
Das Landgericht Düsseldorf wird nun prüfen, ob European Air Charter diese Entscheidung in eigener Verantwortung getroffen hat. Falls ja, erhalten die beiden Kläger voraussichtlich ihre Entschädigung von je 400 Euro. Das endgültige Urteil des EuGH vom 5. März 2026 wird zudem klären, ob eine Überlastung des Sicherheitspersonals überhaupt als "außergewöhnlicher Umstand" gelten kann, der Airlines von Entschädigungszahlungen befreit.
In einem ähnlichen Fall hatte der EU-Gerichtshof 2022 zugunsten von Passagieren entschieden, nachdem überfüllte Sicherheitskontrollen an einem anderen Flughafen zu Verspätungen geführt hatten. Die Richter machten damals deutlich: Wenn eine Airline freiwillig auf verspätete Passagiere wartet, kann sie sich später nicht auf externe Faktoren als Grund für die entstandenen Verzögerungen berufen.
Die Entscheidung des EuGH setzt ein klares Signal: Airlines müssen Passagiere entschädigen, wenn ihre eigenen Entscheidungen zu erheblichen Verspätungen führen. Das Düsseldorfer Gericht wird nun bewerten, ob das Vorgehen von European Air Charter diesem Maßstab entspricht.
Sollte das Urteil Bestand haben, erhalten die beiden Passagiere ihre Entschädigung. Das Ergebnis könnte zudem beeinflussen, wie Airlines künftig mit ähnlichen Situationen umgehen.
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