Minister: Alternative imprisonment sentences remain indispensable

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Reihen von Saftflaschen mit schwarzen Kappen und Etiketten, ordentlich auf einem Supermarktbord aufgestellt.

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Thüringens Justizministerin: Ersatzfreiheitsstrafen bleiben unverzichtbar

Thüringens Justizministerin: Ersatzfreiheitsstrafen bleiben unverzichtbar

Thüringens Justizministerin: Ersatzfreiheitsstrafen bleiben unverzichtbar

  1. Dezember 2025, 03:06 Uhr

Thüringens Justizministerin Beate Meißner (CDU) hat sich gegen eine weitere Lockerung der Ersatzfreiheitsstrafen ausgesprochen. Diese kurzzeitigen Haftstrafen, die oft bei Bagatelldelikten verhängt werden, verursachten zusätzlichen Verwaltungsaufwand für Gerichte und Justizvollzugsanstalten. Zwar hatte Deutschland im vergangenen Jahr die Dauer dieser Strafen halbiert, um Überbelegung zu verringern und Kosten zu sparen – doch Meißner warnt vor weiteren Schritten in diese Richtung.

Ersatzfreiheitsstrafen werden typischerweise bei Delikten wie Schwarzfahren oder Ladendiebstahl verhängt. Allein in Thüringen wurden im vergangenen Jahr 1.205 solche Strafen vollstreckt, bis Mitte November dieses Jahres waren es bereits 1.059. Obwohl die bundesweite Reform ihre Dauer verkürzt hat, betont Meißner, dass eine verlässliche Bestrafung für das öffentliche Vertrauen und die Sicherheit unverzichtbar bleibe.

Die Ministerin argumentiert, dass Wiederholungstäter das Justizsystem nicht als schwach wahrnehmen dürften. Sie lehnt eine Entkriminalisierung bestimmter Straftaten ab und warnt, dass ein subventionierter Öffentlicher Nahverkehr ausgenutzt werden könnte, wenn Schwarzfahren weniger Konsequenzen nach sich ziehe. Zwar gebe es Alternativen wie Ratenzahlungen, Stundungen oder gemeinnützige Arbeit, doch Meißner räumt ein, dass diese oft nicht die zugrundeliegenden Probleme lösten. Trotz des bürokratischen Aufwands beharrt sie darauf, dass Ersatzfreiheitsstrafen eine notwendige Funktion erfüllten. Eine weitere Reduzierung würde nach ihrer Überzeugung Rechtsstaatlichkeit und öffentliche Ordnung untergraben.

Meißners Haltung hält Thüringen auf Kurs einer strengeren Strafverfolgung, während andere Bundesländer mildere Ansätze erproben. Der Freistaat setzt weiterhin Hundertschaft dieser Strafen pro Jahr um und versucht, Kostendruck und den Bedarf nach sichtbarer Gerechtigkeit in Einklang zu bringen. Aktuell sind keine Änderungen am bestehenden System geplant.