GDP findet drei Monate IP-Adressen-Speicherung unzureichend

Admin User
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Zwei Polizeibeamte stehen vor einem Rednerpult, einer hält Papiere und spricht in ein Mikrofon, mit einer Fahne, einem Banner und einem Tisch in der Nähe, und einer Tafel mit Symbolen und Text im Hintergrund.

GDP findet drei Monate IP-Adressen-Speicherung unzureichend

GdP hält dreimonatige Speicherung von IP-Adressen für unzureichend

Teaser: Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) begrüßt den Entwurf für eine dreimonatige Vorratsspeicherung von IP-Adressen, hält die Frist jedoch für zu kurz.

„Insgesamt lässt sich sagen, dass die dreimonatige Speicherfrist ein Fortschritt ist, in umfangreichen Ermittlungsverfahren bei Straftaten und damit längeren Prozessen aber oft nicht ausreichen wird“, erklärte Andreas Roßkopf, Vorsitzender des GdP-Bereichs Bundespolizei/Zoll, den Zeitungen der Bayerischen Mediengruppe.

Artikel: Ein neuer Gesetzentwurf sieht vor, IP-Adressen in Deutschland künftig drei Monate lang zu speichern. Justizministerin Hubig hat die Maßnahme vorgelegt, die bei Polizei und politischen Gruppen auf geteilte Reaktionen stößt. Der Vorstoß markiert einen Kurswechsel nach jahrelangen Debatten über die Vorratsdatenspeicherung.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) begrüßt den Entwurf als notwendigen Schritt für die moderne Polizeiarbeit. Gleichzeitig gibt es Bedenken, ob die dreimonatige Frist für komplexe Fälle ausreicht. Andreas Roßkopf, Leiter des GdP-Bereichs Bundespolizei/Zoll, warnte, dass langwierige Ermittlungen und Gerichtsverfahren auch unter der neuen Regelung vor Herausforderungen stehen könnten.

Dirk Wiese, parlamentarischer Geschäftsführer der SPD, lobte das Gesetz als eingelöstes Versprechen der Koalition. Es sei überfällig gewesen, kritisierte er und verwies auf frühere Blockaden durch FDP und Grüne. Wiese argumentierte, ideologische Widerstände hätten den Fortschritt in der Vergangenheit verhindert. Der Entwurf folgt auf jahrelange politische Uneinigkeit darüber, wie lange Internetanbieter Nutzerdaten speichern sollen. Bei Verabschiedung müssten Unternehmen IP-Adressen mindestens drei Monate vorhalten – eine kürzere Frist, als sich manche Sicherheitsbehörden erhofft hatten.

Der Gesetzentwurf geht nun in die weitere parlamentarische Beratung. Bei Annahme würde er einen neuen Standard für die Speicherung digitaler Beweismittel in Deutschland setzen. Polizei und Juristen werden die Auswirkungen auf Ermittlungen und Prozesse genau beobachten.