Bürokratieabbau: Neue Regeln für Unternehmen und grüne Energien geplant

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Rechts ein Auto, das in der Nähe von Pflanzen, einem Strommast, Gras und Erde geparkt ist; links sind Pflanzen, Blumen, Bäume, ein Zaun, ein Haus und ein Mast unter einem sonnigen Himmel zu sehen.

Bürokratieabbau: Neue Regeln für Unternehmen und grüne Energien geplant

Ein neuer Gesetzentwurf zielt darauf ab, die Geschäftsregulierung in Bereichen wie Reiseverkehr, Industrieanlagen und erneuerbare Energien zu vereinfachen. Das Wirtschaftsministerium hat Änderungen am Handels-, Gewerbe- und Industrie-Regulierungsgesetz (HAG) vorgeschlagen, wobei zentrale Updates bis Ende 2026 umgesetzt werden sollen. Die Öffentlichkeit kann bis zum 20. Februar Stellungnahmen zu den Plänen einreichen.

Der Entwurf sieht in mehreren Bereichen Deregulierungen vor. Eine wichtige Neuerung verlängert die Übergangsfrist für die Übertragung von Unternehmen von drei auf fünf Jahre. Eine weitere Anpassung erhöht die Gültigkeit ungenutzter Genehmigungen für Industrieanlagen von fünf auf sieben Jahre, mit der Option auf weitere Verlängerungen.

Auch die Verfahren nach dem Industrieanlagenrecht werden vereinfacht. Baugenehmigungen auf Landesebene und naturschutzrechtliche Zulassungen sollen in den gewerberechtlichen Genehmigungsprozess integriert werden – ein Schritt, der Bürokratie für Unternehmen abbauen soll. Im Bereich erneuerbare Energien und Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge gibt es Ausnahmen: Photovoltaikanlagen und E-Ladestationen benötigen künftig keine separate Genehmigung mehr, sofern sie von zertifizierten Fachkräften installiert werden und regelmäßigen Sicherheitsprüfungen der Elektroinstallation unterliegen.

Der Entwurf führt zudem digitale Compliance-Dokumentation ein: Unternehmen können Unterlagen auf Anfrage der Behörden elektronisch einreichen. Verfassungsänderungen sollen die Reformen absichern, benötigen dafür jedoch eine Zweidrittelmehrheit im Parlament. Die öffentliche Konsultation zu den Vorschlägen läuft noch bis zum 20. Februar.

Der Gesetzentwurf des Wirtschaftsministeriums sieht weitreichende Deregulierungen vor, die Handelsvorschriften für die Reisebranche, Industriegenehmigungen und den Ausbau grüner Energien betreffen. Bei Annahme treten die Änderungen bis zum 31. Dezember 2026 in Kraft – einige Maßnahmen erfordern jedoch verfassungsrechtliche Grundlagen. Bis zum 20. Februar kann die Öffentlichkeit Feedback zu den Plänen geben.

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