Wartburgkreis führt ab 2026 strenge Katzenschutzverordnung ein

Wartburgkreis führt ab 2026 strenge Katzenschutzverordnung ein
Ab 1. Februar 2026 führt der Wartburgkreis eine Katzenschutzverordnung ein, um das Problem freilaufender Katzen zu lösen und die Belastung für Tierheime zu verringern. Die Verordnung soll Leid verhindern und die unkontrollierte Vermehrung der Tiere eindämmen.
Bisher hatten Organisationen wie PETA sowie lokale Tierheime in Bad Salzungen, Bad Liebenstein und anderen Gemeinden des Wartburgkreises versucht, das Wohl freilaufender Katzen zu verbessern. Mit Maßnahmen wie Kastrationkampagnen, Informationsveranstaltungen und freiwilligen Rückgaben wurden zwar Fortschritte erzielt, doch reichen diese Bemühungen nicht aus, um den Katzenbestand nachhaltig zu kontrollieren und das Leid der Tiere zu verringern.
Die neue Verordnung, die bereits am 15. Oktober 2025 in Kraft tritt, schreibt vor, dass freilaufende Katzen kastriert und gekennzeichnet werden müssen. Damit sollen ungewollte Würfe verhindert und die Tierheime entlastet werden, die jährlich Hunderte von Katzen in schlechtem Zustand aufnehmen. Der vollständige Wortlaut der Verordnung ist auf der Website des Wartburgkreises einsehbar.
Die Katzenschutzverordnung gilt ab dem 1. Februar 2026 im gesamten Gebiet des Wartburgkreises und stellt einen wichtigen Schritt dar, um das Wohl freilaufender Katzen zu verbessern und ihre Population verantwortungsvoll zu steuern.

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