Verfassungsgericht bestätigt Tourismusabgaben-Verbot für bayerische Städte wie München und Augsburg

München: Anlauf gegen Bettsteuer-Verbot scheitert - Verfassungsgericht bestätigt Tourismusabgaben-Verbot für bayerische Städte wie München und Augsburg
Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat ein landesweites Verbot von Tourismusabgaben bestätigt und damit eine Klage von drei Großstädten abgewiesen. München, Nürnberg und Augsburg hatten geltend gemacht, das Verbot schränke ihre finanzielle Eigenständigkeit unrechtmäßig ein.
2023 hatte die bayerische Landesregierung Städten untersagt, Tourismusabgaben zu erheben, woraufhin München, Nürnberg und Augsburg rechtliche Schritte einleiteten. Die drei Städte argumentierten, das Verbot verletze ihre finanzielle Autonomie, da solche Gebühren Einnahmen generieren könnten, ohne die Einwohner zu belasten.
Mit dem Urteil bleibt es Städten in Bayern weiterhin verwehrt, Tourismusabgaben zu erheben. Kommunen müssen nun nach alternativen Finanzierungsmöglichkeiten suchen. Wirtschaftsverbände begrüßten die Entscheidung hingegen als Beitrag zur Stabilität der Reisekosten für Besucher.

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