Thüringen schafft klare Regeln für digitalen Unterricht an Schulen

Ministerium sucht rechtliche Klarheit für digitale Bildung - Thüringen schafft klare Regeln für digitalen Unterricht an Schulen
Bildungsministerium möchte rechtliche Klarheit für digitale Bildung schaffen
Thüringens Bildungsministerium plant neue Regeln, um den digitalen Unterricht an Schulen zu stärken. Die vorgeschlagenen Änderungen zielen darauf ab, klarere rechtliche Standards für Datenschutz, Barrierefreiheit und digitale Lernwerkzeuge zu schaffen. Bildungsminister Christian Tischner (CDU) hatte bereits zuvor Revisionen vorgenommen, darunter die Wiedereinführung von Verhaltensnoten und die Zulassung von Klassenwiederholungen.
Das Ministerium will die Schulverordnungen aktualisieren, um zentrale Herausforderungen der digitalen Bildung anzugehen. Ein Schwerpunkt liegt auf dem Datenschutz: Strengere Vorgaben sollen regeln, wie Schülerdaten in digitalen Klassenzimmern und Schulverwaltungssystemen erhoben und verarbeitet werden. Ein weiteres zentrales Anliegen ist die Barrierefreiheit, um sicherzustellen, dass digitale Lernangebote verbindliche Anforderungen für alle Schülerinnen und Schüler erfüllen.
Zudem werden einheitliche Standards für Lernplattformen und schulische IT-Systeme eingeführt. Die neuen Regelungen sollen selbstgesteuertes und hybrides Lernen fördern und den Schulen klarere Leitlinien für den digitalen Unterricht an die Hand geben. Diese Anpassungen folgen früheren Änderungen, die Tischner bereits vorgenommen hatte – etwa die Wiedereinführung von Verhaltensnoten und die Möglichkeit, Klassen zu wiederholen.
Die Novelle soll den Schulen mehr Rechtssicherheit im Bereich der digitalen Bildung bieten. Datenschutz, Barrierefreiheit und standardisierte digitale Werkzeuge werden präzise definiert. Erwartet wird, dass die neuen Vorgaben die Handhabung von Online-Unterricht und -verwaltung in den Schulen verbessern.

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