Thüringen schafft klare Regeln für digitale Bildung an Schulen

Ministerium sucht Rechtsklarheit für digitale Bildung - Thüringen schafft klare Regeln für digitale Bildung an Schulen
Ministerium strebt rechtliche Klarheit für digitale Bildung an
Ministerium strebt rechtliche Klarheit für digitale Bildung an
Ministerium strebt rechtliche Klarheit für digitale Bildung an
- Dezember 2025
Das Thüringer Bildungsministerium plant eine Überarbeitung der Schulverordnungen mit besonderem Fokus auf die digitale Bildung. Die vorgeschlagenen Änderungen zielen darauf ab, Regelungen zu Datenschutz, Barrierefreiheit und einheitlichen Standards für digitale Lernwerkzeuge präziser zu gestalten.
Die Überarbeitung folgt auf frühere Anpassungen von Bildungsminister Christian Tischner, zu denen die Wiedereinführung von Betragensnoten und die Möglichkeit der Klassenwiederholung gehörten.
Im Mittelpunkt der aktuellen Prüfung stehen zentrale Themen wie die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben und Barrierefreiheitsanforderungen. Zudem soll es verbindliche Standards für digitale Lernplattformen und Schulverwaltungsprogramme geben. Die Neuregelungen sollen Schulen, die digitale Tools nutzen, klarere rechtliche Leitlinien an die Hand geben.
Ein weiterer Schwerpunkt der Änderungen liegt auf der Förderung von selbstgesteuertem und hybridem Lernen. Zwar wurde bisher keine konkrete Person benannt, die den Bereich "Digitale Schule" verantworten soll, doch fallen übergeordnete Projekte zur digitalen Infrastruktur in den Zuständigkeitsbereich von Minister Steffen Schütz. Die aktuellen Vorschläge bauen auf den vorherigen regulatorischen Anpassungen Tischners auf und unterstreichen den Kurs der Landesregierung hin zu strukturierten Digitalisierungsstrategien im Bildungsbereich.
Die Novelle wird strengere Vorgaben für den Umgang mit Daten, die Barrierefreiheit sowie digitale Lernplattformen an Thüringens Schulen festlegen. Gleichzeitig wird damit die Unterstützung flexibler Lernformate formal verankert. Nach ihrer Umsetzung erhalten die Schulen so klarere rechtliche Rahmenbedingungen für den Einsatz digitaler Bildungsangebote.

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