Rheinbergs Bürgermeister gratuliert erst ab 85 – neue Regeln für Jubiläumsbesuche ab 2026

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Eine Hochzeitszene in einem Raum mit zwei Pastoren, einer Braut, einem Bräutigam und drei Musikern; ein Podium mit Stoff vor den Musikern; ein Tisch mit Kerzen hinter den Pastoren; ein Kerzenhalter hinter dem Paar; ein Bukett, Lautsprecher, Taschen und roter Teppich auf dem Boden; sowie Flaggen, eine Wand mit einem Kreuz, einen Schrank und einen Stuhl im Hintergrund.

Rheinbergs Bürgermeister gratuliert erst ab 85 – neue Regeln für Jubiläumsbesuche ab 2026

Rheinbergs Bürgermeister Philipp Richter hat die Richtlinien der Stadt für persönliche Geburtstagsgrüße überarbeitet. Ab 2026 erhalten Bürger:innen ab einem Alter von 85 Jahren – statt wie bisher ab 80 – offiziellen Besuch vom Bürgermeister. Mit der Anpassung soll das Verfahren effizienter gestaltet werden, ohne dabei den persönlichen Charakter der Jubiläumsfeiern zu verlieren.

Bürgermeister Richter, unterstützt von zwei Beigeordneten und vier Bezirksvorsteher:innen, wird weiterhin zu besonderen Geburtstagen und Hochzeitsjubiläen gratulieren. Ab dem 1. Januar 2026 erfolgen die Glückwünsche zu den Geburtstagen mit 85, 90 und 95 Jahren, ab dem 100. Lebensjahr dann jährlich. Zudem bleibt die Tradition bestehen, Paare zu bedeutenden Hochzeitstagen zu ehren – darunter die Goldene (50.), Diamantene (60.), Eiserne (65.) und Gnadenhochzeit (70. Jahr).

Bürger:innen, Angehörige oder Freund:innen müssen die Verwaltung mindestens vier Wochen vor dem gewünschten Gratulationstermin informieren. Wer kurz vor einem runden Geburtstag nach Rheinberg gezogen ist, sollte sich ebenfalls bei der Stadt melden, um in die Planung einbezogen zu werden. Wer auf einen Besuch verzichten möchte, kann dies der Verwaltung im Voraus mitteilen. Bei Fragen zu den Jubiläumsbesuchen steht Nicole Guyens als Hauptansprechpartnerin zur Verfügung. Sie ist unter der Telefonnummer 02843 171-102 oder per E-Mail an [email protected] erreichbar.

Die aktualisierte Regelung verschiebt das Einstiegsalter für die Bürgermeisterbesuche auf 85 Jahre. Eine vorherige Anmeldung bei der Stadt bleibt weiterhin erforderlich, um die Glückwünsche zu organisieren. Die Änderungen treten 2026 in Kraft, wobei die Verwaltung die Besuche nach den individuellen Wünschen koordiniert.