Merz-Kabinett wehrt sich gegen Einschüchterungsklagen mit neuem Gesetz

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Menschen mit Plakaten auf der Straße protestierend, mit Gebäuden, Bäumen, Laternen und dem Himmel im Hintergrund.

Kabinett beschließt besseren Schutz vor Einschüchterungsklagen - Merz-Kabinett wehrt sich gegen Einschüchterungsklagen mit neuem Gesetz

Kabinett Merz beschließt besseren Schutz vor Einschüchterungsklagen

Kabinett Merz beschließt besseren Schutz vor Einschüchterungsklagen

  1. Dezember 2025, 15:27 Uhr

Die Bundesregierung unter Kanzler Merz hat ein neues Gesetz auf den Weg gebracht, das Journalisten, Wissenschaftler und Nichtregierungsorganisationen (NGOs) vor missbräuchlichen Klagen schützen soll. Bei diesen sogenannten SLAPP-Klagen (strategic lawsuits against public participation – strategische Klagen gegen öffentliche Beteiligung) handelt es sich um gezielte juristische Schikanen, die Kritiker zum Schweigen bringen und die öffentliche Debatte ersticken sollen. Das von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig vorgelegte Gesetz setzt eine EU-Richtlinie um und soll verhindern, dass sich solche Einschüchterungspraktiken in Deutschland weiter ausbreiten.

Der vom Kabinett Merz gebilligte Gesetzentwurf führt strengere Regeln ein, um SLAPP-Klagen frühzeitig zu erkennen und abzuweisen. Als solche gilt eine Klage, wenn ihr Hauptzweck darin besteht, die Teilnahme einer Person an öffentlichen Diskussionen zu blockieren, einzuschränken oder zu bestrafen. Gerichte sollen diese Fälle priorisieren, um sie zügig zu bearbeiten und die Belastung für die Beklagten zu verringern.

Das Gesetz schafft klarere rechtliche Instrumente, um unbegründete Klagen abzuwehren, die darauf abzielen, öffentliche Stimmen zum Schweigen zu bringen. Klagen dieser Art sollen künftig effizienter behandelt werden – mit finanziellen Sanktionen für missbräuchliche Kläger. Ziel ist es, die Meinungsfreiheit zu stärken und das Risiko rechtlicher Einschüchterung in Deutschland zu verringern.