Jahresend-Steuercheck: So sparen Sie 2023 noch bares Geld

Admin User
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Rechts sieht man ein Auto, Pflanzen, einen Strommast, Gras und Erde; links gibt es Pflanzen, Blumen, Bäume, einen Zaun, ein Haus und einen Mast unter einem sonnigen Himmel.

Mit diesen Tipps können Sie noch Steuern sparen bis zum Jahresende - Jahresend-Steuercheck: So sparen Sie 2023 noch bares Geld

Steuersparen zum Jahresende: So optimieren Sie Ihre Finanzen

Mit dem nahenden Jahresende gibt es für Steuerzahler in Deutschland mehrere Möglichkeiten, die Finanzen zu optimieren und die Steuerlast zu verringern. Von der Geltendmachung von Handwerkerkosten bis zur Überprüfung der Steuerklasse und der Ausgaben – hier sind die wichtigsten Punkte.

Zunächst können Haushalte von einer 20-prozentigen Steuerermäßigung für Arbeits- und Fahrtkosten bei Handwerker- oder Gärtnerleistungen profitieren, sofern diese noch bis Jahresende gebucht werden. Der maximale Anspruch beträgt dabei bis zu 6.000 Euro. Anleger sollten zudem prüfen, ob ihre Freistellungsaufträge für Zinsen und Kapitalerträge bei der Bank aktuell sind, und bis zum 15. Dezember einen Verlustbescheid beantragen, um Gewinne mit Verlusten verrechnen zu können.

Für verheiratete Paare könnte sich ab 2026 durch die Abschaffung der Steuerklassen III und V und die Einführung des Faktorverfahrens die optimale Steuerklassenkombination ändern. Ein Wechsel lohnt sich besonders, wenn sich die Einkommensverhältnisse verschieben. Auch Alleinstehende und Paare in Steuerklasse IV sollten eine freiwillige Einkommensteuererklärung in Betracht ziehen, wenn mit einer Rückerstattung zu rechnen ist.

Arbeitnehmer mit hohen Ausgaben können bis zum 30. November einen Lohnsteuerermäßigungsantrag stellen, wenn ihre Kosten 600 Euro pro Jahr übersteigen oder die Werbungskosten mindestens 1.830 Euro betragen. Auch außergewöhnliche Belastungen wie Krankheitskosten lassen sich geltend machen – allerdings erst nach Überschreiten der individuellen zumutbaren Belastungsgrenze. Geringverdiener mit erheblichem Vermögen sollten prüfen, ob ihr Nichtveranlagungsbescheid noch gültig ist, um die Kapitalertragsteuer zu umgehen.

Für Werbungskosten gilt: Nur Beträge über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro sind absetzbar. Wer berufliche Ausgaben wie Fachliteratur oder Arbeitskleidung bis zum 31. Dezember bündelt, kann so seine Steuerschuld mindern. Zudem haben Steuerzahler bis zu vier Jahre Zeit, eine Einkommensteuererklärung nachzureichen.

Nutzen Sie die verbleibende Zeit, um diese Steuersparmöglichkeiten auszuschöpfen. Verpassen Sie nicht die Chance auf mögliche Ersparnisse, indem Sie Ihre Steuerangelegenheiten vor Jahresende prüfen. Denn: Nach vier Jahren nimmt das Finanzamt keine Steuererklärungen mehr an.