Historisches Urteil: Kosmetikerin gewinnt gegen diskriminierende Versicherungsklausel

Gericht: Versicherung muss auch Schwangerschaft abdecken - Historisches Urteil: Kosmetikerin gewinnt gegen diskriminierende Versicherungsklausel
Eine selbstständige Kosmetikerin hat in einem richtungsweisenden Verfahren gegen eine Versicherung gewonnen, die sich weigerte, sie während ihrer Schwangerschaft bei Arbeitsunfähigkeit abzudecken. Das Landgericht Hannover urteilte, dass der Ausschluss diskriminierend sei, und sprach ihr eine Entschädigung von 6.000 Euro zu. Die Entscheidung folgt auf eine Kampagne von Aktivistinnen, die eine fairere Behandlung schwangerer Frauen in Versicherungsverträgen fordern.
Der Fall begann, als die Kosmetikerin, die auf ihre Betriebsschließungsversicherung angewiesen war, nach ihrer Schwangerschaft keine Leistungen erhielt. Die Versicherungsbedingungen schlossen explizit die Absicherung bei Arbeitsunfähigkeit durch Schwangerschaft, Fehlgeburt oder Entbindung aus.
Das Urteil schafft einen Präzedenzfall für die Behandlung schwangerschaftsbedingter Ansprüche durch Versicherungen. Frauen in ähnlichen Situationen können nun solche Ausschlussklauseln in ihren Policen anfechten. Die zugesprochene Entschädigung von 6.000 Euro unterstreicht die Haltung des Gerichts zur Gleichberechtigung in der Versicherungspraxis.

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