Gericht entscheidet: Montafon war kein freier Mitarbeiter, sondern Arbeitnehmer

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Zwei Personen auf einem Gericht mit einer Frau in einem orangen Hemd, die in der Mitte geht, Gras neben dem Gericht, ein Gebäude mit einem Dach und Fenstern, Bäume und Himmel im Hintergrund.

Arbeitsgerichte zuständig für die Kündigung von Montavon - Gericht entscheidet: Montafon war kein freier Mitarbeiter, sondern Arbeitnehmer

Arbeitsgerichte zuständig für Kündigungsstreit von Montafon

Arbeitsgerichte entscheiden über Kündigungsklage von Guy Montafon

Arbeitsgerichte prüfen Kündigung von Theaterintendant Montafon

  1. Dezember 2025, 16:30 Uhr

Stichworte: Arbeitsgericht, Erfurt, Arbeitsrecht, Bundesarbeitsgericht, Theater, Rechtsstreit, Kommune, Thüringen, Finanzen, Wirtschaft

Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt hat entschieden, dass Guy Montafon, der ehemalige Generaldirektor des Erfurt Theaters, rechtlich als Arbeitnehmer und nicht als freier Mitarbeiter einzustufen ist. Diese Entscheidung ebnet den Weg für seinen Kündigungsschutzprozess vor dem Arbeitsgericht. Im Mittelpunkt des Falls steht die Frage, ob sein Engagement als reguläres Arbeitsverhältnis oder als freiberufliche Tätigkeit zu werten ist.

Montafon war nach Vorwürfen des Machtmissbrauchs von seiner Position entbunden worden. Sein Vertrag sowie die internen Richtlinien des Theaters zeigten, dass er trotz weitreichender Entscheidungsbefugnisse weisungsgebunden und externer Kontrolle unterlag. Dies schuf ein Abhängigkeitsverhältnis – ein zentrales Kriterium für die gerichtliche Bewertung.

Mit der Klärung seines Arbeitnehmerstatus kann Montafons Rechtsstreit nun vor dem Arbeitsgericht weiterverfolgt werden. Dort werden die Umstände seiner Entlassung detailliert geprüft. Das Urteil könnte Präzedenzcharakter für ähnliche Konflikte in kulturellen Einrichtungen haben.