Bundesarbeitsgericht entscheidet über Überstundenanspruch für Teilzeitkräfte

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Ein Teller mit verschiedenen Speisen darauf.

Bundesarbeitsgericht diskutiert am Mittwoch über Zuschläge für Teilzeitbeschäftigte - Bundesarbeitsgericht entscheidet über Überstundenanspruch für Teilzeitkräfte

Das Bundesarbeitsgericht wird in einem richtungsweisenden Verfahren über Überstundenvergütung für Teilzeitkräfte entscheiden. Die für Mittwoch, 9:00 Uhr, angesetzte Verhandlung soll klären, ob diese Beschäftigten nach Überschreiten einer festgelegten Stundenzahl dieselben Zuschläge erhalten wie Vollzeitmitarbeiter. Das Urteil könnte tausende Arbeitnehmer im ganzen Land betreffen.

Im Mittelpunkt des Streits steht die Frage, ob Teilzeitkräfte Anspruch auf zusätzliche Vergütung haben, sobald sie die gleiche Überstundenschwelle wie ihre Vollzeitkollegen überschreiten. Das Gericht hatte sich bereits in einem Urteil vom Februar 2023 mit einer ähnlichen Thematik befasst, als es um die Bezahlung von Nebentätigkeiten bei Teilzeitbeschäftigten ging.

Die Entscheidung in diesem Fall wird festlegen, ob Teilzeitmitarbeitern dieselben Überstundenzuschläge zustehen wie Vollzeitangestellten. Das Urteil könnte zu Anpassungen in den Lohnabrechnungssystemen von Unternehmen führen und die Berechnung von Überstunden für Beschäftigte mit flexiblen oder reduzierten Arbeitszeiten verändern.