Verfassungsgericht entscheidet über AfD-Klage zu Ausschlussregeln für Extremisten

Entscheidung über AfD-Beschwerde zur juristischen Bildung erwartet - Verfassungsgericht entscheidet über AfD-Klage zu Ausschlussregeln für Extremisten
Thüringens Verfassungsgericht wird um 9:00 Uhr sein Urteil in einem Rechtsstreit mit der AfD-Fraktion verkünden. Im Mittelpunkt des Verfahrens stehen Regelungen, die Extremisten von den ausbildungsplätzen 2025 ausschließen. Der Gerichtspräsident, Klaus von der Weiden, bezeichnete die Angelegenheit als komplex und umstritten.
Die Klage wurde von der Thüringer AfD-Landtagsfraktion eingereicht. Sie wehrt sich gegen Bestimmungen, die Bewerber:innen für den juristischen Vorbereitungsdienst ausschließen, wenn sie sich aktiv gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung Deutschlands stellen.
Das Urteil wird richtungsweisend dafür sein, wie extremistische Verbindungen die juristische Laufbahn in Thüringen beeinflussen. Bestätigt das Gericht die ausschlussregeln, bleiben sie in Kraft. Werden sie gekippt, müsste das Land möglicherweise seine kriterien für die zulassung zur juristischen ausbildung überarbeiten.

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