Thüringische Polizei warnt: Überprüfen Sie das Fahrzeuggewicht vor der Reisezeit

Thüringische Polizei warnt: Überprüfen Sie das Fahrzeuggewicht vor der Reisezeit
Reisebeginn lenkt Blick auf zulässiges Fahrzeuggewicht Mit Beginn der Reisezeit rücken die Gewichtsbeschränkungen für Fahrzeuge wieder stärker in den Fokus. Da nun vermehrt Wohnmobile, Wohnwagen und Boote unterwegs sind, erinnert die Thüringer Polizei daran, die zulässigen Gewichtsgrenzen einzuhalten – sonst drohen Bußgelder oder Reisebehinderungen. Privatpersonen unterschätzen oft die Gewichtslimits, besonders beim Transport von Sportbooten oder Yachten. Selbst luxuriöse Geländewagen dürfen in der Regel nur bis zu 3.500 Kilogramm Anhängelast ziehen – und der Anhänger sollte dieses Gewicht nicht überschreiten. Um Sicherheit und Regelkonformität zu gewährleisten, sollten Fahrer vor dem Beladen das Leergewicht sowie das zulässige Gesamtgewicht ihres Fahrzeugs prüfen, etwa anhand der Zulassungsbescheinigung oder durch Wiegen auf einer Waage. Beim Beladen gilt: Schwere Gegenstände gehören nach unten und zwischen die Achsen, leichte Sachen nach oben oder in die Überkopf-Fächer. Bei Wohnmobilen und Wohnwagen sollte vor dem Packen das Leergewicht kontrolliert werden, um das zulässige Gesamtgewicht nicht zu überschreiten. Bei Verstößen kann die Weiterfahrt untersagt und ein Bußgeld fällig werden. Angesichts der Hochphase der Reisezeit ruft die Thüringer Polizei alle Autofahrer dazu auf, die Gewichtsgrenzen zu beachten. Wer vor der Abfahrt das Gewicht der Fahrzeugkombination überprüft, vermeidet Überladung und sorgt für eine reibungslose Fahrt. Bei weiteren Fragen können sich Fahrer an die Pressestelle der Autobahnpolizei wenden.

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