TA-Luft: Thüringen setzt Fristen für Tierhalter aus

TA-Luft: Thüringen setzt Fristen für Tierhalter aus
Thüringen hat die Luftverschmutzungsvorschriften für Tierhaltungsbetriebe vorläufig gelockert. Das Bundesland setzt die Durchsetzung der geltenden TA-Luft-Regelungen aus, bis neue EU-weite Standards verabschiedet sind. Dieser Schritt folgt auf einen Vorschlag, der auf der Umweltministerkonferenz der Länder keine vollständige Unterstützung fand.
Die Landesregierung hat die Fristen für die Einhaltung der Vorschriften in bestehenden Betrieben verlängert. Landwirte haben nun bis Ende 2029 Zeit, Abluftreinigungssysteme zu installieren. Auch die Umsetzung weiterer TA-Luft-Maßnahmen – etwa Emissionskontrollen oder die Abdeckung von Güllelagern – wurde für bestehende Anlagen vorerst ausgesetzt.
Für neue oder erweiterte Geflügelbetriebe hat Thüringen die Regelungen zusätzlich gelockert: Einige Anlagen könnten künftig ganz auf Abluftreinigung verzichten. Gleichzeitig werden Rinderhalter dazu ermutigt, natürliche Schwimmdecken auf Güllelagern einzusetzen – eine Methode, die die Emissionen laut Angaben um 85 Prozent senken soll.
Die Verzögerung steht im Einklang mit den laufenden EU-Verhandlungen über einheitliche Standards für die industrielle Tierhaltung. Die Europäische Kommission hatte im Juni 2023 neue Regelungen vorgeschlagen; die Trilog-Verhandlungen zwischen Parlament, Rat und Kommission dauerten Ende 2025 noch an. Die endgültige Annahme wird für die erste Jahreshälfte 2026 erwartet.
Thüringens Entscheidung verschafft Landwirten mehr Zeit, sich auf künftige EU-Vorgaben einzustellen. Der Vollzugsstopp betrifft sowohl Emissionskontrollen als auch Lagerungsvorschriften. Die Behörden werden die Regelungen überprüfen, sobald die neuen EU-Standards in Kraft treten.

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