Streit um historischen Grenzstein zwischen Lippe und Preußen eskaliert im Landtag

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Ein Stein mit Text in Vordergrund, möglicherweise eine Statue oben, trockene Zweige, Erde und Pflanzen rechts, Straße im Hintergrund.

Streit um historischen Grenzstein zwischen Lippe und Preußen eskaliert im Landtag

Historischer Grenzstein zwischen Lippe und Preußen Thema im Landtag

Ankündigung: Wo soll der alte Grenzstein zwischen Lippe und Preußen stehen? Darüber wird bald im nordrhein-westfälischen Landtag beraten.

  1. Dezember 2025

Ein historischer Grenzstein zwischen dem Fürstentum Lippe und Preußen ist zum Gegenstand einer regionalen Kontroverse geworden. Ursprünglich markierte der Stein die Grenze zwischen den beiden Gebieten, wurde jedoch vor Jahren wegen Straßenbauarbeiten versetzt. Nun fordern Initiativen aus Lippe seine Rückkehr an den ursprünglichen Standort.

Der Stein stand einst entlang der Aa und trennte die Bielefelder Stadtteile Elverdissen und Stedefreund/Diebrock. Ein weiterer Grenzmarkierungspunkt befand sich in der Nähe der Werre, südlich des Keupervorsprungs. Beide Steine gehörten zur alten Grenze zwischen dem Fürstentum Lippe und Preußen.

Eine Bürgerinitiative aus Asemissen treibt die Rückführung des Steins nach Lippe voran. Sie argumentiert, die Verlegung sei unnötig gewesen und eine Rückkehr ließe sich in nur einer halben Stunde bewerkstelligen. Die Bielefelder Behörden haben signalisiert, gegen die Rückverlegung keine Einwände zu erheben.

Die Angelegenheit wird nun im Landtag von Nordrhein-Westfalen behandelt. Im Februar werden die Lipper Aktivisten ihren Fall vor dem Petitionsausschuss vortragen. Die Behörden bestehen jedoch darauf, vor einer Entscheidung sachverständige Gutachten einzuholen.

Ungeklärt bleibt bisher die Frage, wer die Kosten für die Rückverlegung des Steins tragen soll.

Die Debatte um den Grenzstein unterstreicht seine historische Bedeutung für Lippe und Preußen. Sollte die Rückkehr genehmigt werden, könnte damit ein kleines, aber bedeutendes Stück regionaler Geschichte wiederhergestellt werden. Die endgültige Entscheidung liegt beim Landtag und den Ergebnissen der Fachgutachten.