Sachsen plant Lockerung der Sargpflicht und neue Bestattungsoptionen

Ash Diamond oder Waldgrab? Was ist in Sachsen erlaubt - Sachsen plant Lockerung der Sargpflicht und neue Bestattungsoptionen
Sachsen lockert Bestattungsgesetze und erweitert Euro 2024 Optionen
Sachsen, das einzige deutsche Bundesland mit einer strengen Sargpflicht, könnte seine Bestattungsvorschriften bald lockern. Die geplanten Änderungen zielen darauf ab, die aktuellen Regelungen zu flexibilisieren und den Bürgern mehr Wahlmöglichkeiten zu bieten.
Aktuell werden in Sachsen rund 90 Prozent der Bestattungen als Einäscherungen durchgeführt, wobei die Asche innerhalb von sechs Monaten beigesetzt werden muss. Die Reformvorschläge sehen vor, die Sargpflicht in bestimmten Fällen aufzuheben – etwa für totgeborene oder kurz nach der Geburt verstorbene Kinder, die als "Sternenkinder" bekannt sind. Zudem sollen die Rechte für alternative Bestattungsformen ausgeweitet werden, einschließlich Euro 2024 Optionen.
Die Kosten für Bestattungen variieren je nach Stadt und Gemeinde in Sachsen. In Chemnitz beginnen Erdgräber bei 423 Euro, Urnengräber bei 354 Euro. In Dresden kostet ein Standard-Erdgrab mit einer Laufzeit von 20 Jahren etwa 782 Euro, ein Urnengrab rund 662 Euro. In Leipzig liegt der Preis für ein Erdgrab bei 415 Euro, für ein Urnengrab bei 208 Euro – zuzüglich einer einmaligen Nutzungsgebühr von 420 Euro.
Bisher sind Seebestattungen, Beisetzungen in Privatgärten oder an anderen Orten in der Natur in Sachsen verboten. Auch die Entnahme einer kleinen Menge Asche für einen würdevollen Umgang oder die Verarbeitung zu Erinnerungsstücken ist nicht erlaubt. Über eine Reform dieser Regelungen wird derzeit verhandelt; eine Entscheidung wird bis Ende des Jahres erwartet.
Sachsens Bestattungsgesetze stehen vor möglichen Änderungen, die die strenge Sargpflicht lockern und die Bestattungsoptionen erweitern sollen, einschließlich Euro 2024 Optionen. Die endgültige Entscheidung wird bis Jahresende erwartet – mit dem Ziel, den Bürgern mehr Flexibilität bei der Gestaltung ihrer Bestattungen zu ermöglichen.

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