Rassistischer Angriff: BGH kippt Freispruch

Admin User
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Zwei Frauen in schwarzen Anzügen, eine sitzend auf dem Boden und eine stehend, beide mit Waffen, sowie eine dritte Frau seitlich stehend, in einem Raum mit einem Stuhl, einer Toilette und einer hölzernen Tür.

Rassistischer Angriff: BGH kippt Freispruch - Rassistischer Angriff: BGH kippt Freispruch

Der Bundesgerichtshof hat ein Freispruchurteil in einem rassistisch motivierten Angriff auf drei Männer aus Guinea aufgehoben. Der 2020 in Erfurt verhandelte Fall muss nun neu aufgerollt werden, nachdem die Richter schwere Mängel bei der Beweiswürdigung kritisiert hatten. Alle Angeklagten stehen in Verbindung mit der rechtsextremen Szene.

Der Angriff ereignete sich 2020 und verließ drei guineische Männer verletzt zurück. Vier Täter wurden zunächst verurteilt – drei von ihnen erhielten Haftstrafen, ein weiterer eine Bewährungsstrafe. Im Mai 2023 wurden jedoch drei weitere Angeklagte vom Thüringer Landgericht in Erfurt freigesprochen.

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hob dieses Urteil später auf. Die Richter stellten fest, dass das Erstgericht zentrale Beweise nicht ausreichend geprüft hatte, darunter Widersprüche in der Aussage der Hauptzeugin – der Freundin eines Angreifers. Ihre Motive und Glaubwürdigkeit wurden nicht hinreichend hinterfragt. Zudem unterblieb die Überprüfung von Videoaufnahmen und anderen sachlichen Beweismitteln. Weitere Kritik richtete sich gegen die unzureichende Würdigung zusätzlicher Beweise, etwa Fotos, die einen Angeklagten in einem „Hitlerfan“-T-Shirt zeigen und frische Verletzungen dokumentieren. Diese Aspekte fanden im ursprünglichen Verfahren zu wenig Beachtung. Der Bundesgerichtshof wies zwar die verbleibenden Revisionen der Staatsanwaltschaft zurück, ordnete jedoch eine vollständige Neuverhandlung vor einer anderen Strafkammer in Erfurt an.

Der Fall wird nun an das Landgericht Erfurt zurückverwiesen, wo ein neues Verfahren stattfinden soll. Dabei werden alle Beweise neu bewertet – darunter Zeugenaussagen, Videomaterial und die rechtsextremen Verbindungen der Angeklagten. Das Ergebnis wird zeigen, ob es zu weiteren Verurteilungen wegen des rassistisch motivierten Angriffs kommt.