Prozess gegen 'Knockout 51': Kevin N. und Marvin W. freigelassen, Patrick W. bleibt in Haft

Prozess gegen rechtsextreme Kampfsportgruppe: Haftbefehle aufgehoben - Prozess gegen 'Knockout 51': Kevin N. und Marvin W. freigelassen, Patrick W. bleibt in Haft
Im April begann ein Prozess gegen drei Angeklagte – Kevin N., Marvin W. und Patrick W. – die zunächst wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen und terroristischen Vereinigung angeklagt wurden. Der Fall dreht sich um die rechtsextreme Gruppe "Knockout 51" und hat bereits mehrere juristische Wendungen erlebt. Das Oberlandesgericht hatte Teile der Anklage zunächst anerkannt, öffnete das Verfahren jedoch nach einer Revision der Bundesanwaltschaft erneut. Patrick W., eine führende Figur der rechtsextremen Partei "Die Heimat", wird vorgeworfen, die Gruppe unterstützt zu haben. Die Generalbundesanwältin könnte noch gegen die Aufhebung der Haftbefehle Berufung einlegen. Vier mutmaßliche Mitglieder der Kampfsportgruppe waren bereits in Jena wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung verurteilt worden. Die Bundesanwaltschaft stuft "Knockout 51" als terroristische Organisation ein. Kevin N. soll als Rädelsführer und Mitbegründer der Gruppe im Jahr 2019 fungiert haben, während Marvin W. angeblich an Kampfsport- und Schießausbildungen teilgenommen haben soll. Die Staatsanwaltschaft hatte die Haftbefehle gegen die beiden Angeklagten vor dem Oberlandesgericht angefochten. In einer aktuellen Entwicklung hat ein Gericht die Untersuchungshaft für Kevin N. und Marvin W. aufgehoben und ihre sofortige Freilassung aus der Untersuchungshaft angeordnet. Der seit April laufende Prozess bleibt weiter in Bewegung, da noch mögliche Berufungen anstehen.

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