Keine Versammlungsrechte in Lützerath - OVG weist Klagen ab

Keine Versammlungsrechte in Lützerath - OVG weist Klagen ab - Keine Versammlungsrechte in Lützerath - OVG weist Klagen ab
Der jahrelange Protest gegen den Braunkohleabbau in Lützerath hat nun sein juristisches Ende gefunden. Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster urteilte, dass das Versammlungsrecht der Aktivistinnen und Aktivisten während der Räumung des Dorfes nicht verletzt wurde. Die Entscheidung markiert das Aus für den jahrzehntelangen Widerstand gegen die Erweiterung des Tagebaus Garzweiler II durch RWE.
Lützerath, einst ein zentraler Kristallisationspunkt für Klimaschützer, lag am Rand des Braunkohle-Tagebaus Garzweiler II. Jahre lang besetzten Demonstranten das Dorf, um die Förderung fossiler Brennstoffe zu blockieren. Als RWE die Abrissarbeiten für den Ausbau der Mine vorbereitete, spitzten sich die Proteste weiter zu.
Die Räumungen begannen Anfang 2023 und führten zu Auseinandersetzungen zwischen Aktivisten und der Polizei. Es folgten juristische Klagen mit dem Argument, das Betretungsverbot für das Geländes der Mine beschneide die Versammlungsfreiheit. Das Gericht sah darin jedoch keinen Verstoß und begründete, dass Protestierende sich weiterhin auf benachbartem öffentlichem Grund versammeln könnten. RWE hatte sein Gelände klar als Privatbesitz gekennzeichnet, und die Behörden hatten eine alternative Demonstrationsfläche bereitgestellt. Das Urteil stellte fest, dass die Aktivisten ihr grundgesetzlich verbrieftes Recht auf Protest behielten – allerdings nicht auf dem Firmengelände. Zuvor hatte bereits der letzte verbliebene Landwirt in Lützerath nach einer verlorenen separaten Klage einen Vergleich mit RWE geschlossen, was ein weiteres Hindernis für die Erweiterung der Mine aus dem Weg räumte. Sämtliche Rechtsmittel gegen die Räumung und die Zugangsbeschränkungen wurden letztlich als unzulässig abgewiesen.
Das Urteil bestätigt, dass Proteste sich nicht auf privates Industriegelände erstrecken dürfen – selbst nicht für Umweltbelange. Mit dem Ausschöpfen aller rechtlichen Möglichkeiten kann RWE nun die Abbauarbeiten auf dem ehemaligen Dorfgebiet vorantreiben. Die Entscheidung schafft einen Präzedenzfall für künftige Konflikte um fossile Brennstoff-Förderstätten.

Schwerer Unfall an Heiligabend: Autofahrer verliert Kontrolle auf A46 bei Meschede
Ein 27-Jähriger verlor an Weihnachten die Herrschaft über sein Auto – doch das Glück war auf seiner Seite. Warum der Unfall so glimpflich endete.

Polymarket startet eigenes Ethereum-Layer-2-Netzwerk und sperrt deutschen Marktzugang
Eine radikale Wende bei Polymarket: Eigenes Blockchain-Netzwerk, neuer Token – doch deutsche Nutzer bleiben außen vor. Was steckt hinter den regulatorischen Hürden?

Ex-Verfassungsrichter fordert Klarnamen-Pflicht gegen Hass im Netz – doch ist sie umsetzbar?
Ein radikaler Vorschlag gegen digitale Giftigkeit: Sollten wir uns im Netz alle mit echtem Namen zeigen? Der frühere Verfassungsgerichtspräsident erklärt, warum das schwieriger ist, als es klingt. Doch die Debatte hat gerade erst begonnen.



