Gericht entscheidet: Vegane Ernährung im Gefängnis – aber mit Grenzen

Urteil: Gefangene in Bayern haben keinen Anspruch auf vegane Kost - Gericht entscheidet: Vegane Ernährung im Gefängnis – aber mit Grenzen
Ein bayerisches Gericht hat in einem Fall entschieden, der den Antrag eines Gefangenen auf vegane Mahlzeiten betraf – und dabei die Bedürfnisse unterschiedlicher Überzeugungen mit praktischen Rahmenbedingungen in Einklang gebracht. Das Gericht erkannte die Bedeutung an, religiöse und weltanschauliche Ernährungsgrundsätze unter Häftlingen zu berücksichtigen. Es urteilte jedoch, dass Gefangene keinen Anspruch darauf haben, von der Gefängnisküche schnelle vegetarische Gerichte zu verlangen. Laut Gericht ist die aktuelle Praxis, vegetarische und laktosefreie Mahlzeiten anzubieten sowie die Möglichkeit, zusätzliche vegane Produkte im Kantinenverkauf zu erwerben, rechtmäßig. Dieser Ansatz stellt sicher, dass Häftlinge ihre Ernährungsüberzeugungen einhalten können, ohne die Gefängnisverpflegung unzumutbar zu belasten. Die Entscheidung des Gerichts würdigt die Vielfalt der Überzeugungen unter den Inhaftierten, ohne dabei praktische und rechtliche Grenzen zu überschreiten. Gefangene werden aufgefordert, ihre ernährungsspezifischen Bedürfnisse zu kommunizieren; das Gefängnis wird weiterhin Optionen für vegetarische, laktosefreie und – im Rahmen der Möglichkeiten – auch vegane Gerichte bereitstellen.

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