20 March 2026, 06:20

Doppelter Regierungssitz kostet Steuerzahler 2024 über 10 Millionen Euro

Detailierte alte Karte von Bonn, Deutschland, mit Straßen, Gebäuden und Landmarken mit Textbeschriftungen.

Mehr als 10 Millionen Euro für die Berlin-Bonn-Teilung - Doppelter Regierungssitz kostet Steuerzahler 2024 über 10 Millionen Euro

Doppelter Regierungssitz in Berlin und Bonn belastet weiterhin die Staatskasse

Neue Zahlen zeigen, dass die Kosten für den Erhalt beider Regierungsstandorte 2024 weiter steigen – obwohl immer weniger Beschäftigte in der ehemaligen Hauptstadt arbeiten. Kritiker fordern nun ein Ende der seit Jahrzehnten bestehenden Regelung.

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Bonn diente von 1949 bis 1973 als vorläufiger Regierungssitz der Bundesrepublik und später bis 1990 als offizielle Hauptstadt. Nach der Wiedervereinigung wurde Berlin zum Regierungssitz bestimmt, doch ein Kompromiss ließ Teile der Verwaltung in Bonn. Das Berlin/Bonn-Gesetz schreibt seitdem vor, dass sechs Ministerien ihren Hauptsitz in Berlin haben müssen, während eine Zweigniederlassung in Bonn bleibt. Die übrigen neun Ministerien sind weiterhin überwiegend in Bonn ansässig.

Die Gesamtausgaben für den Betrieb beider Standorte beliefen sich 2024 auf über 10,3 Millionen Euro – eine Steigerung um 1,2 Millionen im Vergleich zum Vorjahr. Allein die Reisekosten der Beamten stiegen um 15,3 Prozent auf mehr als 5,9 Millionen Euro, bedingt durch häufigere Dienstreisen und höhere Preise für Bahnfahrten und Hotels.

Gleichzeitig sinkt der Anteil der Bundesbediensteten in Bonn kontinuierlich. Nur noch ein Viertel der Mitarbeiter ist dort tätig, da immer mehr Aufgaben nach Berlin verlagert werden. Frühere Pläne, die Ministerien in Bonn zu konzentrieren, scheiterten wiederholt.

Die finanzielle Belastung durch die beiden Regierungssitze wächst Jahr für Jahr. Angesichts steigender Kosten und schrumpfender Belegschaft in Bonn mehren sich die Forderungen nach einer Straffung der Strukturen. Politiker wie Dietmar Bartsch von der Linken halten die Aufteilung für nicht mehr tragfähig.

Quelle