21 April 2026, 02:14

Rechtswissenschaftler fordert Reform: Schwarzfahren nicht immer strafbar

Zeichen an einer Zugtür, das das Tragen einer Gesichtsbedeckung im öffentlichen Verkehr fordert, mit Text über eine mögliche Verweigerung der Beförderung oder Geldbußen bei Nichtbeachtung, eingerahmt von einem Glasfenster auf der rechten Seite.

Rechtswissenschaftler fordert Reform: Schwarzfahren nicht immer strafbar

Der Rechtswissenschaftler Helmut Frister fordert eine Reform der deutschen Gesetze zum Schwarzfahren. Seiner Ansicht nach sollten Bagatelldelikte nicht als Straftaten verfolgt werden. Seine Vorschläge zielen darauf ab, die Justiz zu entlasten, ohne bei schweren Verstößen auf Sanktionen zu verzichten.

Frister verwies darauf, dass jeder vierte Ersatzfreiheitsstrafe in Deutschland auf Schwarzfahren zurückgeht. Dies zeige, dass das geltende Recht die strafrechtliche Ahndung nicht als letztes Mittel betrachte – ein Zustand, den er für problematisch hält.

Nach aktuellem Recht kann bereits einfaches Schwarzfahren – selbst ohne gewaltsames Eindringen – strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Frister bewertet ein solches Verhalten zwar nicht als verwerflich, lehnt es jedoch ab, alle Fälle zu bloßen Ordnungswidrigkeiten herabzustufen. Er warnt, dass auch bei einer solchen Einstufung Zwangshaft letztlich zu einer Freiheitsstrafe führen könne.

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Bei Schwarzfahren im Fernverkehr hält er strafrechtliche Konsequenzen hingegen für vertretbar. 2024 betraf jeder achte gemeldete Fall solche Fahrten. Zwar lehnt Frister eine vollständige Abschaffung des § 265a StGB ab, doch plädiert er dafür, nur wirklich vorwerfbares Handeln strafrechtlich zu verfolgen.

Fristers geplante Gesetzesänderungen sollen den Fokus auf schwere Verstöße lenken. Die Reform könnte Gerichte entlasten, ohne auf Abschreckung bei klaren Betrugsfällen zu verzichten. Sein Ansatz vereint Reformwillen mit der Notwendigkeit, gezielt gegen vorsätzliche Täuschung vorzugehen.

Quelle