"Recht auf Reparatur"-Gesetz verabschiedet – doch Kritik bleibt laut
Miriam Hoffmann"Recht auf Reparatur"-Gesetz verabschiedet – doch Kritik bleibt laut
Der deutsche Bundeskabinett hat am Mittwoch ein neues "Recht auf Reparatur"-Gesetz verabschiedet. Der von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) vorgelegte Entwurf zielt darauf ab, die Reparatur von Geräten für Verbraucher zugänglicher zu machen. Kritiker monieren jedoch, dass das Gesetz zentrale Probleme wie Erschwinglichkeit und geplante Obsoleszenz nicht ausreichend angeht.
Janis Ehling, Bundesgeschäftsführer der Linken, bezeichnete das Gesetz als wirkungslos, solange Reparaturen zu teuer blieben. Er betonte, dass die Instandsetzung von Geräten günstiger sein müsse als der Neukauf. Zudem forderte Ehling ein Ende der geplanten Obsoleszenz, die er als "berechnerten Betrug" brandmarkte – ein Vorgehen, das strafrechtlich verfolgt werden solle.
Laut Ehling fallen Geräte häufig kurz nach Ablauf der Garantie aus, was Verbraucher zum Neukauf zwinge. Er bestand darauf, dass Hersteller Ersatzteile, Software und Reparaturanleitungen allen Besitzern zur Verfügung stellen müssten. Ohne solche Maßnahmen werde das Gesetz keine spürbaren Verbesserungen bringen, argumentierte er.
Die Linke kritisierte den Entwurf als unzureichend und ohne ganzheitliche Lösungen. Ehling setzte sich für Konstruktionen ein, die Reparaturen ohne teure Spezialwerkzeuge oder unnötige Hürden ermöglichen. Seine Äußerungen unterstreichen die anhaltenden Bedenken hinsichtlich der praktischen Wirksamkeit des Gesetzes.
Der verabschiedete Gesetzentwurf geht nun in die nächste Phase, doch seine Effektivität bleibt umstritten. In der aktuellen Form könnten Verbraucher weiterhin mit hohen Reparaturkosten und eingeschränktem Zugang zu notwendigen Ressourcen konfrontiert sein. Ob das Gesetz erfolgreich sein wird, hängt davon ab, ob künftige Überarbeitungen diese Kritikpunkte aufgreifen.






