NRW kämpft für gesetzlichen Mutterschutz für selbstständige Frauen
Nordrhein-Westfalen drängt auf gesetzlichen Mutterschutz für Selbstständige
Die Landesregierung hat ihre Forderung nach einem gesetzlichen Mutterschutz für selbstständige Frauen erneuert – nach dem Start einer Machbarkeitsstudie zu dem Thema. Derzeit bringen in Deutschland jährlich rund 27.000 selbstständige Frauen Kinder zur Welt, ohne dass es dafür rechtliche Absicherungen gibt.
An Fahrt gewann die Initiative, als Wirtschaftsministerin Mona Neubaur (Grüne) erklärte, dass eine Schwangerschaft niemals als Berufsrisiko behandelt werden dürfe. Nordrhein-Westfalen übernahm daraufhin die Vorreiterrolle, brachte einen Bundesratsantrag auf den Weg und gab die Machbarkeitsstudie in Auftrag. deren Ergebnisse im Juli erwartet werden.
Die Westdeutsche Handwerkskammer (WHKT) hat bereits konkrete Vorschläge vorgelegt. Im Mittelpunkt steht ein einmaliger, pauschaler Lohnersatz für selbstständige Frauen während der Mutterschutzzeit. Um die Pläne voranzubringen, veranstaltete das Wirtschaftsministerium kürzlich ein Treffen in Berlin mit Vertretern aus Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft.
Im Fokus der Gespräche stand die Frage, wie die geplanten Schutzmaßnahmen wirksam umgesetzt werden können. Zwar wurden noch keine endgültigen Beschlüsse gefasst, doch das Treffen markierte einen Schritt in Richtung Schließung der Versorgungslücke für selbstständige Mütter.
Die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie werden über das weitere Vorgehen entscheiden. Sollte der vorgeschlagene Lohnersatz eingeführt werden, könnte er tausenden Selbstständigen während des Mutterschutzes finanzielle Sicherheit bieten. Die Reformbestrebungen des Landes unterstreichen den anhaltenden Bedarf an besseren Schutzregelungen in diesem Bereich.






