Neues Gebäudetyp-E-Gesetz soll Wohnungsbau bis 2023 revolutionieren
Miriam HoffmannNeues Gebäudetyp-E-Gesetz soll Wohnungsbau bis 2023 revolutionieren
Bundesbauministerin Verena Hubertz hat angekündigt, noch vor Ende 2023 das Gebäudetyp-E-Gesetz einzuführen. Das neue Gesetz soll die Baukosten senken und den Bau bezahlbarer Wohnungen im ganzen Land beschleunigen. Hubertz bezeichnete die Gesetzesvorlage als einen entscheidenden Schritt zur Bewältigung der Wohnungsnot.
Bei der Vorstellung des geplanten Gesetzes betonte die Ministerin die Notwendigkeit schnellerer und kostengünstigerer Bauverfahren. "Wer schneller baut, spart viel Geld", erklärte sie. Gleichzeitig kritisierte sie die aktuellen Standards und argumentierte, "nicht jeder Schnörkel ist nötig" – überzogene Anforderungen trieben die Kosten unnötig in die Höhe.
Einen genauen Termin für die Verabschiedung des Gesetzes nannte Hubertz zwar nicht, doch sie versicherte, dass es bis Dezember finalisiert werde. Aktuell laufe eine enge Abstimmung mit Branchenverbänden und Fachleuten, um die Regelungen zu verfeinern. "Bis Jahresende wird das Gesetz stehen", bekräftigte Hubertz und unterstrich dabei die Bedeutung einer gründlichen Vorbereitung.
Das Gebäudetyp-E-Gesetz zielt darauf ab, Bauvorschriften zu vereinfachen und die Wohnkosten zu drücken. Sobald es in Kraft tritt, könnte es den Neubau von Wohnraum deutlich beschleunigen. Die Bundesregierung erhofft sich von dem Gesetz einen zentralen Beitrag, um Wohnen für die Bürgerinnen und Bürger wieder erschwinglicher zu machen.






