Neue Frist für Stellungnahmen zum Flächennutzungsplan "Im Fuchsfeld" in Berenbostel
Philipp ZimmermannNeue Frist für Stellungnahmen zum Flächennutzungsplan "Im Fuchsfeld" in Berenbostel
Ein überarbeiteter Entwurf des Flächennutzungsplans für das Gebiet "Im Fuchsfeld" im Stadtteil Berenbostel wurde erneut veröffentlicht. Anwohner:innen und Beteiligte haben nun ein kurzes Zeitfenster, um die Änderungen zu prüfen und dazu Stellung zu nehmen.
Der aktualisierte Entwurf, bekannt als Plan Nr. 4/41, erfüllt die rechtlichen Vorgaben nach § 4a Abs. 3 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuchs (BauGB). Die Behörden haben eine zweiwöchige Frist für die öffentliche Konsultation festgelegt – kürzer als üblich.
Die Äußerungsfrist läuft vom 30. März bis zum 14. April 2026. In diesem Zeitraum müssen sich die Stellungnahmen ausschließlich auf die neu geänderten oder ergänzten Abschnitte des Plans beziehen.
Aufgrund der verkürzten Frist bleibt den Bürger:innen bis zum 14. April Zeit, ihr Feedback einzureichen. Berücksichtigt werden nur Kommentare zu den jüngsten Überarbeitungen. Anschließend wird der finalisierte Plan nach den üblichen Verfahren der Bauleitplanung weiterverfolgt.






