Mainz verlagert Beherbergungssteuer auf Gäste – Unternehmen entlastet
Die Stadtverwaltung Mainz hat ihre geplante Satzung zur Beherbergungssteuer überarbeitet. Die Änderungen zielen darauf ab, die Steuerpflicht von Unternehmen auf Gäste zu verlagern. Die Behörden werden nun die endgültige Zustimmung für die geänderten Regelungen einholen.
Die aktualisierte Satzung bringt eine grundlegende Veränderung der Steuerlast mit sich: Statt der Betriebe müssen künftig die Gäste die Abgabe entrichten. Damit löst die Neuregelung das bisherige System ab.
Zudem wurde eine Übergangsregelung eingeführt. Unternehmen mit langfristigen Verträgen, die vor dem 1. Mai 2026 abgeschlossen wurden, bleiben bis zum 31. März 2027 von der Zahlungspflicht befreit. Betroffenen Firmen wird so zusätzliche Zeit zur Anpassung eingeräumt.
Der Finanz- und Hauptausschuss wird die überarbeitete Satzung am 6. Mai 2026 prüfen. Im Anschluss liegt die endgültige Entscheidung beim Stadtrat. Die novellierte Verordnung verlagert die Steuerzahlung von den Betrieben auf die Gäste und sieht eine vorübergehende Ausnahme für bestehende Verträge vor. Nun obliegt es dem Stadtrat, über die Annahme der Änderungen abschließend zu befinden.






