21 March 2026, 16:23

Hessens Beamte kämpfen um faire Löhne und bessere Arbeitsbedingungen

Plakat mit einem britischen Granitarbeiter vor einer Bergkulisse, mit dem Text: "Was unser freier Handel bedeutet - britischer Granitarbeiter - Die faire Lohnklausel ist in Ordnung, aber ich will Arbeit."

DGB: Rund 1.500 Teilnehmer bei der Aktionsaktion der Beamten - Hessens Beamte kämpfen um faire Löhne und bessere Arbeitsbedingungen

Beamte in Hessen fordern höhere Löhne und bessere Arbeitsbedingungen

Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst Hessens haben ihre Forderungen nach höheren Gehältern und verbesserten Arbeitsbedingungen verschärft. Rund 1.500 Beschäftigte beteiligten sich diese Woche an Protesten in Frankfurt und Nordhessen. Ihre Aktionen folgen einem Urteil aus dem Jahr 2021, das einige Landesgehälter als unrechtmäßig niedrig einstuft.

Bei den jüngsten Kundgebungen zogen etwa 1.000 Beamte durch Frankfurt. Weitere 500 nahmen an einer Fotoaktion des DGB Nordhessen teil. Die Gewerkschaften fordern eine siebenprozentige Gehaltserhöhung für alle 58.000 Landesbediensteten – mit einer garantierten Mindesterhöhung von 300 Euro monatlich.

Im Mittelpunkt des Streits steht ein Beschluss des Verwaltungsgerichts Kassel von 2021. Die Richter urteilten damals, dass bestimmte Besoldungsstufen in Hessen gegen das Grundgesetz verstoßen. Die Gewerkschaften bestehen nun darauf, dass eine neue Tarifeinigung gleichermaßen für Angestellte und Beamte gelten muss.

Bisher blieben die Verhandlungen zwischen Gewerkschaften und Landesregierung ergebnislos. Eine dritte Runde ist für den 26. und 27. März angesetzt. Michael Rudolph, Vorsitzender des DGB Hessen-Thüringen, warnte, dass konkrete Schritte bei Löhnen und Arbeitsbedingungen längst überfällig seien.

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Die Proteste zeigen die anhaltenden Spannungen um die Bezahlung im öffentlichen Dienst Hessens. Mit der Wiederaufnahme der Gespräche Ende dieses Monats drängen die Gewerkschaften auf schnelle Änderungen. Jede Einigung muss nun sowohl die Gehaltsniveaus als auch die gerichtlichen Feststellungen zur Lohngerechtigkeit berücksichtigen.

Quelle