Ermittlungsverfahren gegen Blogger Jonas Müller wegen übler Nachrede eingestellt
Nina SchulzErmittlungsverfahren gegen Blogger Jonas Müller wegen übler Nachrede eingestellt
Jonas Müller, Betreiber des ÖRR-Blogs, ist ohne rechtliche Konsequenzen davongekommen, nachdem ein Ermittlungsverfahren wegen übler Nachrede gegen ihn eingestellt wurde. Die Staatsanwaltschaft Bamberg schloss den Fall ab, der sich auf zwei seiner Beiträge auf X (ehemals Twitter) über den BR-Rundfunkratsmitglied Hamado Dipama bezog. Müller hatte sich Vorwürfen des Rassismus gegenübergesehen, doch später stellte sich heraus, dass seine Aussagen den Tatsachen entsprachen.
Eine Notfall-Spendenaktion half ihm, die Anwaltskosten in Höhe von 15.000 Euro zu decken, und machte so die finanzielle Belastung deutlich, die mit der Verteidigung gegen solche Vorwürfe einhergeht.
Der Fall nahm seinen Anfang, nachdem Müller zwei Beiträge über Dipama veröffentlicht hatte. Im ersten wies er darauf hin, dass Dipama einen Instagram-Post mit "Gefällt mir" markiert hatte, in dem weiße Menschen zunächst als "Neandertaler" bezeichnet wurden – ein Begriff, der später in "koloniale Verbrecher" geändert wurde. Der zweite Beitrag stellte die Frage, ob Dipama seinen Flüchtlingsstatus behalten könne, falls er 2025 nach Burkina Faso zurückkehre, um ein Mausoleum einzuweihen.
Müller beschrieb die Ermittlungen als emotional zermürbend und gab zu, dass sie ihn an seiner eigenen Arbeit hatten zweifeln lassen. Er begrüßte die Einstellung des Verfahrens und argumentierte, dass es ungerecht gewesen wäre, für wahrheitsgemäße Berichterstattung rechtliche Konsequenzen tragen zu müssen.
Er kritisierte zudem das Ungleichgewicht bei den Prozesskosten: Während sich Angeklagte oft hohe Ausgaben leisten müssten, um haltlose Vorwürfe abzuwehren, könnten Kläger auf staatlich finanzierte Rechtshilfe zurückgreifen. Müller wies die Vermutung zurück, der Fall sei ein Angriff auf seine Medienkritik gewesen, und vermutete stattdessen, dass Dipama die Anzeigen genutzt habe, um private Konflikte auszutragen.
Mit der Einstellung des Verfahrens muss Müller keine weiteren rechtlichen Schritte befürchten. Der Fall unterstreicht die Herausforderungen, vor denen Journalisten stehen, wenn sie sich gegen Vorwürfe der Verleumdung verteidigen müssen – selbst dann, wenn ihre Berichterstattung den Fakten entspricht. Die durch Crowdfunding aufgebrachten 15.000 Euro spiegeln die öffentliche Unterstützung für seine Arbeit wider.






