DAK Gesundheit verschärft Preisangaben-Pflicht für Apotheken ab 2026
Philipp ZimmermannDAK Gesundheit verschärft Preisangaben-Pflicht für Apotheken ab 2026
Apotheken in Deutschland müssen künftig strengere Regeln bei der Angabe von Preisen und Mehrwertsteuer-Daten gegenüber der DAK Gesundheit einhalten. Ab dem 1. Mai 2026 können falsche Angaben zu abgelehnten Abrechnungen und Zahlungsstreitigkeiten führen. Der Krankenversicherer hat klare Vorgaben für elektronische Kostenvoranschläge und Rechnungsprozesse festgelegt.
Nach den neuen Richtlinien müssen Apotheken Nettopreise – also ohne Mehrwertsteuer – angeben, sofern nicht vertraglich Bruttopreise vereinbart sind. Bei der Einreichung elektronischer Kostenvoranschläge ist zudem ein Mehrwertsteuer-Kennzeichen erforderlich, das zum angegebenen Nettopreis passt. Zur Auswahl stehen die Standardoptionen "Netto (regulärer Mehrwertsteuersatz)" oder "Netto (ermäßigter Mehrwertsteuersatz)".
Für die automatisierte Abrechnung gelten dieselben Mehrwertsteuer-Kennzeichen, allerdings in numerischer Form: "1" für den vollen Steuersatz und "2" für den ermäßigten Satz. Ausnahmen bestehen, wenn Verträge Bruttopreise vorsehen oder eine Mehrwertsteuerbefreiung greift. In diesen Fällen dürfen Apotheken "Keine MwSt." angeben oder das Kennzeichen vollständig weglassen.
Die DAK Gesundheit betont, dass Verstöße gegen die neuen Vorgaben zu Verzögerungen bei der Zahlungsabwicklung führen können. Ziel der Änderungen ist es, die Abrechnungsprozesse zu standardisieren und Fehler in finanziellen Transaktionen zwischen Apotheken und Versicherer zu reduzieren.
Die aktualisierten Regeln treten am 1. Mai 2026 in Kraft. Bei Nichteinhaltung drohen Ablehnungen von Erstattungsanträgen. Apotheken müssen sicherstellen, dass alle Einreichungen korrekte Mehrwertsteuer-Kennzeichen und Preisinformationen enthalten – sowohl bei manuellen Kostenvoranschlägen als auch in automatisierten Abrechnungssystemen.






