Bundesregierung setzt umstrittene Grenzabweisungen von Asylsuchenden trotz Rechtsbedenken durch
Philipp ZimmermannBundesregierung setzt umstrittene Grenzabweisungen von Asylsuchenden trotz Rechtsbedenken durch
Bundesinnenministerium setzt umstrittene Praxis der Asylabweisungen an der Grenze durch – trotz interner Rechtsbedenken
Trotz wiederholter Warnungen eigener Juristen treibt das Bundesinnenministerium die umstrittene Praxis voran, Asylsuchende an der Grenze abzuweisen. Über 1.300 Seiten interner Dokumente belegen erhebliche Zweifel an der Vereinbarkeit der Maßnahme mit dem EU-Recht. Dennoch genehmigte Innenminister Alexander Dobrindt das Vorgehen im Mai 2025 offiziell – seitdem werden monatlich durchschnittlich 113 Asylantragstellende zurückgewiesen.
Erste Bedenken innerhalb des Ministeriums kamen bereits 2024 auf: In internen Stellungnahmen wurde die Praxis als "höchst problematisch" und "rechtlich nicht haltbar" bezeichnet. Ein Beamter warnte die damalige Innenministerin Nancy Faeser, dass das Vorgehen gegen EU-Asylvorschriften verstoßen könnte. Bis Ende Januar 2025 gingen Mitarbeiter davon aus, dass eine mögliche Klage vor dem Europäischen Gerichtshof mindestens neun Monate andauern würde.
Die Abteilung B 2 des Ministeriums unterstrich später diese Bedenken und verwies auf "erhebliche rechtliche und politische Risiken" durch die Grenzabweisungen. Ein weiteres Dokument betonte, dass Bundesländer und lokale Behörden eine "extreme Bedrohung" nachweisen müssten, um die Zurückweisungen zu rechtfertigen. Trotz dieser Warnungen unterzeichnete Dobrindt am 7. Mai 2025 die entsprechende Weisung und setzte die Praxis in Kraft.
Anfang März 2025 legte die Europa-Rechtsabteilung des Ministeriums eine weitere Stellungnahme vor, in der die Vereinbarkeit der Maßnahme mit dem EU-Recht infrage gestellt wurde. Unterdessen kritisierte der Saarländische Flüchtlingsrat die SPD-geführte Landesregierung unter Ministerpräsidentin Anke Rehlinger, weil sie illegale Abweisungen an den Grenzen zu Luxemburg und Frankreich dulde. Ein Berliner Gericht bestätigte später, dass solche Zurückweisungen tatsächlich stattgefunden hatten. Seit Einführung der Regelung haben sich keine weiteren Bundesländer oder Kommunen öffentlich gegen die Praxis ausgesprochen.
Die Anweisung bleibt weiterhin in Kraft: Grenzbeamte weisen weiterhin monatlich durchschnittlich 113 Asylsuchende ab. Interne Juristen des Ministeriums verweisen weiterhin auf die rechtlichen Schwachstellen der Praxis im Hinblick auf EU-Vorgaben. Die Dokumente deuten darauf hin, dass die Maßnahme ohne stärkere Belege für eine "extreme Bedrohung" in den kommenden Monaten mit weiteren juristischen Prüfungen rechnen muss.






