Bund der Steuerzahler klagt gegen GEZ-Gebühr: Warum Millionen profitieren könnten
Ben HofmannBund der Steuerzahler klagt gegen GEZ-Gebühr: Warum Millionen profitieren könnten
Bund der Steuerzahler klagt gegen Abzugsfähigkeit des Rundfunkbeitrags
Der Bund der Steuerzahler geht rechtlich gegen die steuerliche Absetzbarkeit des verpflichtenden Rundfunkbeitrags, auch als GEZ-Gebühr bekannt, vor. Nach der Ablehnung eines Antrags durch das Finanzamt wurde eine Musterklage beim Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern eingereicht.
Im Mittelpunkt des Verfahrens steht ein Kläger, der versucht hatte, rund 220 Euro an Rundfunkgebühren für das Jahr 2024 in seiner Steuererklärung geltend zu machen. Da das Finanzamt die Absetzung verweigerte, unterstützt der Steuerzahlerbund nun die rechtliche Auseinandersetzung. Bei Erfolg könnte das Urteil Millionen Haushalten zugutekommen, die die Gebühr zahlen.
Ein Sieg vor Gericht würde es ermöglichen, den Rundfunkbeitrag als außergewöhnliche Belastung oder Sonderausgabe einzustufen. Zwar bliebe die Gebühr selbst unverändert, doch würde sich das zu versteuernde Einkommen verringern. Die tatsächliche Ersparnis hinge dann vom individuellen Steuersatz ab.
Beispielsweise könnte jemand mit einem Steuersatz von 20 Prozent jährlich etwa 44 Euro sparen. Bei einem Satz von 30 Prozent läge die Ersparnis bei rund 66 Euro pro Jahr. Spitzenverdiener mit dem höchsten Steuersatz könnten sogar fast 93 Euro jährlich profitieren, falls der Abzug genehmigt wird.
Das Ergebnis dieses Prozesses könnte weitreichende finanzielle Folgen für Haushalte in ganz Deutschland haben. Entscheidet das Gericht zugunsten des Klägers, könnte der Rundfunkbeitrag steuerlich absetzbar werden – und so das zu versteuernde Einkommen von Millionen Beitragszahlern mindern.






