Bewährungsstrafe für Ex-Vorstand im Berliner Bestechungsskandal um Krankenkassenbetrug
Ben HofmannBewährungsstrafe für Ex-Vorstand im Berliner Bestechungsskandal um Krankenkassenbetrug
Ein ehemaliges Vorstandsmitglied der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin (KV Berlin) ist wegen seiner Beteiligung an einem Bestechungsskandal zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. In den Fall verwickelt war auch ein Mitarbeiter einer Krankenkasse, der wegen der Manipulation von Patientenakten zur Erschleichung höherer Zahlungen zu einer Geldstrafe verurteilt wurde.
Das Gericht stellte fest, dass der heute 62-jährige Ex-Vorstand gegen Geldzuwendungen diagnostische Verschlüsselungen in den Akten änderte – und zwar ohne Rücksprache mit den behandelnden Ärzten. Dadurch konnte die Krankenkasse unrechtmäßig höhere Zuweisungen einfordern. Den Ermittlungen zufolge erhielt er von zwei Mitangeklagten Datenträger mit den manipulierten Informationen und genehmigte die Änderungen, die bis auf Patientenakten aus dem Jahr 2015 zurückgingen.
Der ehemalige Vorstand soll die Machenschaften als Möglichkeit gesehen haben, die Finanzen der KV Berlin aufzubessern und gleichzeitig der Krankenkasse entgegenzukommen. Ein 46-jähriger Mitarbeiter der gesetzlichen Krankenversicherung gestand unterdessen seine Beteiligung an dem Betrug. Er gab an, darin eine Chance für seinen beruflichen Aufstieg gesehen zu haben, und habe sich sowohl unter Druck als auch durch Anreize zu der Tat verleiten lassen.
Die Staatsanwaltschaft hatte deutlich härtere Strafen gefordert, darunter Bewährungsstrafen von bis zu einem Jahr und neun Monaten sowie eine Einziehung von 250.000 Euro von der KV Berlin. Das Gericht entschied jedoch milder: Der Krankenkassenmitarbeiter musste 15.000 Euro Strafe zahlen, während der Ex-Vorstand zu einer zehnmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt wurde. Ein dritter Angeklagter, ebenfalls ein Krankenkassenmitarbeiter, wurde mangels Beweisen freigesprochen.
Die illegalen Absprachen sollen bereits vor über einem Jahrzehnt getroffen worden sein, wobei die Beteiligten sich laut Gericht nicht persönlich bereichert haben. Weitere Vorwürfe im Zusammenhang mit Akten aus dem Jahr 2014 wurden letztlich wegen Beweismangels fallengelassen.
Mit der Bewährungsstrafe und der Geldbuße endet ein Verfahren, das Korruption bei der Abrechnung medizinischer Leistungen aufgedeckt hat. Die Entscheidung des Gerichts fällt deutlich milder aus als von der Anklage gefordert und schließt damit ein Kapitel der Manipulationen bei Krankenkassenzahlungen ab.






