Beamtenverband klagt über verfassungswidrige Lücken in der Besoldungsreform
Philipp ZimmermannBeamtenverband klagt über verfassungswidrige Lücken in der Besoldungsreform
Bund Deutscher Beamter fordert grundlegende Änderungen an geplanter Besoldungsreform
Der Bund Deutscher Beamter (DBB) hat weitreichende Nachbesserungen an der von der Bundesregierung vorgeschlagenen Besoldungsreform für Bundesbedienstete gefordert. Zwar begrüßt der Verband Teile des Entwurfes, kritisiert jedoch zentrale Punkte als verfassungswidrig und ungerecht. Im Mittelpunkt des Streits stehen Einkommensunterschiede, fiktive Partnereinkommen und die Spreizung zwischen den Besoldungsgruppen.
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte einen Reformplan vorgelegt, der die Einstiegsgehälter für Beamte erhöht. Künftig sollen Neueinstellungen statt in die erste direkt in die zweite Besoldungsstufe eingruppiert werden. Zudem verzichtet der Entwurf auf das langjährige „Alleinverdiener-Prinzip“ und unterstellt stattdessen, dass Beamte einen Partner mit einem Jahreseinkommen von rund 20.000 Euro haben.
Der DBB lehnt diese Annahme eines Partnereinkommens scharf ab und bezeichnet sie als unzulässig. Die Vertreter argumentieren, dass Einkünfte, auf die Beamte keinen Einfluss hätten, nicht ihre Besoldung mindern dürften. Zudem kritisiert der Verband, dass Führungskräfte in der B-Besoldung im Vergleich zu Beschäftigten der A-Skala deutlich geringere Erhöhungen erhalten sollen.
Ein zentraler Streitpunkt ist die geplante 1,6-Prozent-Lücke zwischen den Besoldungsgruppen B3 und B4. Der DBB wirft der Regierung vor, damit gegen die verfassungsrechtlich verankerte „Differenzierungsregel“ zu verstoßen, die Mindestabstände zwischen den Gruppen vorschreibt. Zudem berufen sich die Gewerkschafter auf das „Leistungsprinzip“ und fordern eine gerechtere Anerkennung von Berufserfahrung und Verantwortung. Nach eigenen Berechnungen erfülle der aktuelle Entwurf diese rechtlichen Vorgaben nicht.
Auf Nachfrage zu den Bedenken bei der B-Besoldung lehnte das Innenministerium eine Stellungnahme ab.
Die Forderungen des DBB erhöhen nun den Druck auf die Bundesregierung, den Gesetzentwurf nachzubessern. Bleibt die Reform unverändert, drohen Klagen wegen Verstößen gegen verfassungsrechtliche Besoldungsgrundsätze. Das Ergebnis wird maßgeblich darüber entscheiden, wie Bundesbeamte in den kommenden Jahren entlohnt werden.






