27 March 2026, 00:21

Arbeitsschutzreform: Weniger Sicherheitsbeauftragte – mehr Risiko für Beschäftigte?

Balkendiagramm, das die Anzahl und Rate von tödlichen Arbeitsunfällen nach Branche im Jahr 2010 zeigt, mit begleitendem erklärendem Text.

Arbeitsschutzreform: Weniger Sicherheitsbeauftragte – mehr Risiko für Beschäftigte?

Der Deutsche Bundestag hat eine Reform der Arbeitsschutzbestimmungen verabschiedet, die die Schwellenwerte für die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten in Unternehmen anhebt. Die Änderung soll zwar die Kosten für Betriebe senken, stößt jedoch auf Bedenken hinsichtlich möglicher Risiken für den Schutz der Beschäftigten.

Bisher mussten Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeitenden einen eigenen Sicherheitsbeauftragten benennen. Künftig gilt diese Pflicht erst ab 50 Beschäftigten. Auch größere Betriebe mit bis zu 250 Mitarbeitenden profitieren von der Neuregelung: Sie benötigen dann nur noch einen Sicherheitsbeauftragten – es sei denn, sie sind in Branchen mit hohem Gefahrenpotenzial tätig.

Cashback bei deinen
Lieblingsrestaurants und Services

Kaufe Gutscheine und spare in deinen Lieblingsorten in deiner Nähe

LiberSave App auf Smartphones

Die Reform, die der Bundeskabinett bereits im November 2025 auf den Weg gebracht hatte, soll im Herbst 2026 in Kraft treten. Nach Schätzungen der Behörden wird sich die Zahl der Sicherheitsbeauftragten dadurch um etwa 123.000 verringern – ein Rückgang um 16 Prozent gegenüber den bisher 760.000 Stellen. Befürworter argumentieren, dass kleine und mittlere Unternehmen (KMU) dadurch jährlich rund 135 Millionen Euro einsparen könnten, während gleichzeitig die Effizienz steige.

Kritiker warnen jedoch, dass die Änderungen zu mehr Arbeitsunfällen führen könnten. Besonders die Grünen und die Linke äußern sich besorgt und betonen, dass weniger Sicherheitsbeauftragte den Schutz der Beschäftigten schwächen könnten. Fachleute fordern nun eine engmaschige Überprüfung der Reformfolgen, um sicherzustellen, dass die Arbeitssicherheit nicht leidet.

Die neuen Regeln sollen die finanzielle Belastung kleinerer Betriebe verringern, indem sie die Pflichtstellen im Arbeitsschutz reduzieren. Doch die Debatte darüber, ob die Kosteneinsparungen mögliche Risiken rechtfertigen, hält an. Die Behörden haben zugesagt, die Auswirkungen zu evaluieren und die Politik bei Bedarf nachzusteuern.

Quelle