Wie ein Ausreiseantrag 1983 zur Haftstrafe in der DDR führte
Der ehemalige DDR-Anwalt Ekkehard Kaul wurde 1998 wegen seiner Rolle bei der ungerechtfertigten Verfolgung eines Ehepaars verurteilt, das die DDR verlassen wollte. Im Mittelpunkt des Falls standen Peter und Heidi Niebergall, die 1983 einen Antrag auf Ausreise in die Bundesrepublik stellten, stattdessen jedoch inhaftiert wurden. Ihre Geschichte entwickelte sich später zu einem eindringlichen Zeugnis des Lebens unter dem SED-Regime.
Peter Niebergall hatte bereits 1968 die Niederschlagung des Prager Frühlings durch die Sowjetunion miterlebt – eine Erfahrung, die seine kritische Haltung gegenüber der DDR prägte. 1983 beantragten er und seine Frau Heidi offiziell die Ausreise aus der DDR. Ihr Gesuch führte am 6. August desselben Jahres zu ihrer Verhaftung, gemeinsam mit anderen Bürgerrechtlern.
Am 27. Oktober 1983 verurteilte das Bezirksgericht Berlin-Pankow Peter Niebergall wegen "staatsfeindlicher Hetze" – eine Anklage, die der Staatsanwalt Ekkehard Kaul erhoben hatte. Niebergall wurde zu einer Haftstrafe von einem Jahr und zwei Monaten verurteilt. Der Vorwurf basierte auf ihrem Versuch, die DDR zu verlassen, was das Regime als politisches Verbrechen einstufte.
Nach dem Zusammenbruch der SED-Diktatur veröffentlichte Niebergall das Buch "Wir wollten raus", eine autobiografische Schilderung seiner Erlebnisse und der systematischen Unterdrückung demokratischer Freiheiten in der DDR. Das Werk beschreibt die harte Realität unter dem, was Niebergall als Deutschlands "zweite Diktatur" bezeichnete.
Jahre später musste sich Kaul selbst vor Gericht verantworten. Am 20. November 1998 verurteilte das Landgericht Berlin ihn wegen Rechtsbeugung und Freiheitsberaubung zu einer Haftstrafe von einem Jahr und drei Monaten – für seine Mitwirkung an der Verfolgung der Niebergalls.
Niebergalls Erinnerungen bleiben ein authentischer Bericht von Widerstand und Repression in der DDR. Kauls Verurteilung 1998 stellte eine verspätete, aber offizielle Abrechnung mit den Justizverbrechen des DDR-Systems dar. Der Fall verdeutlicht die langfristigen Folgen politischer Verfolgung während des Kalten Krieges.






