Wahl des Lörracher Vize-Bürgermeisters für rechtmäßig erklärt
Die Wahl des stellvertretenden Bürgermeisters von Lörrach wurde vom Regierungspräsidium Freiburg als rechtmäßig bestätigt. Dies folgt auf eine Prüfung, die durch eine Beschwerde über den Wahlvorgang ausgelöst worden war. Die Behörden fanden keine Hinweise auf Unregelmäßigkeiten bei der Durchführung der Abstimmung.
Die Wahl erfolgte, nachdem der Stadtrat einen gültigen Beschluss zur Vorbereitung der Abstimmung gefasst hatte. Da nur ein Kandidat die erforderlichen Kriterien erfüllte, wurde dessen Name zur Bestätigung vorgeschlagen. Die Abstimmung selbst verlief unkompliziert: Die Stadträte kreuzten ein Kästchen an, um ihre Unterstützung zu bekunden.
Das Regierungspräsidium prüfte das Ergebnis und bestätigte, dass der Kandidat die notwendige absolute Mehrheit erreichte. Da keine Verstöße festgestellt wurden, wurde das Verfahren für abgeschlossen erklärt. Diese Entscheidung fällt kurz nach der Wiederwahl von Oberbürgermeisterin Monika Neuhöfer-Avdić durch denselben Stadtrat am 26. März 2026.
Mit der Überprüfung ist die Angelegenheit nun abgeschlossen, und die Wahl des stellvertretenden Bürgermeisters ist offiziell anerkannt. Der Stadtrat kann seine Aufgaben nun in dem Wissen wahrnehmen, dass die Abstimmung allen rechtlichen Anforderungen entsprochen hat. Weitere Schritte aufgrund der Beschwerde werden nicht erwartet.






