Thüringer Landtag lehnt AfD-Antrag zur Abschaffung der Kirchenzahlungen ab
Ben HofmannThüringer Landtag lehnt AfD-Antrag zur Abschaffung der Kirchenzahlungen ab
Der Thüringer Landtag hat einen Antrag der Alternative für Deutschland (AfD) zur Abschaffung der staatlichen Zahlungen an Kirchen abgelehnt. Der Vorschlag sah vor, dass die Landesregierung sich auf Bundesebene für ein Ende dieser Leistungen einsetzt und Gespräche mit religiösen Einrichtungen aufnimmt, um die Finanzierung zu kürzen.
Die AfD forderte Thüringen auf, eine Bundesratsinitiative zu starten, um die Zahlungen vollständig zu stoppen. Zudem drängte sie auf den sofortigen Beginn von Verhandlungen mit den Kirchen, um die finanzielle Unterstützung zu reduzieren. Der Antrag stieß auf scharfe Ablehnung seitens der Regierungskoalition und der Linken, während sich drei Abgeordnete der Stimme enthielten.
Stefan Gruhner, Chef der Staatskanzlei und CDU-Mitglied, kritisierte den AfD-Vorstoß scharf. Er bezeichnete ihn als Einschüchterungsversuch und verteidigte die Zahlungen als historisch gerechtfertigt. Gruhner betonte, die Kirchen spielten eine zentrale Rolle für den gesellschaftlichen Zusammenhalt, und es handele sich bei den Leistungen nicht um Subventionen, sondern um Entschädigungen für frühere Eigentumsentziehungen.
Die staatlichen Zahlungen gehen auf die Reformation und den Reichsdeputationshauptschluss von 1803 zurück, als Kirchenbesitz konfisziert und säkularisiert wurde. Die Weimarer Nationalversammlung ermöglichte später eine schrittweise Abschaffung, etwa durch eine einmalige Abfindung.
Mit der Entscheidung des Landtags bleibt das bestehende System erhalten. Die Zahlungen bleiben in historischen Vereinbarungen und rechtlichen Rahmenbedingungen verankert. Die Kirchen werden weiterhin staatliche Leistungen als Ausgleich für frühere Enteignungen erhalten.
