14 March 2026, 08:17

Thüringens umstrittenes Polizeigesetz: KI-Überwachung spaltet Politik und Datenschützer

Ein Polizeiauto auf einer Straße bei Nacht, umgeben von Pollern, Topfpflanzen, Menschen auf Stühlen, anderen Fahrzeugen, Gebäuden mit Fenstern, Schildern und Straßenlaternen unter einem bewölkten Himmel.

Thüringens umstrittenes Polizeigesetz: KI-Überwachung spaltet Politik und Datenschützer

Ein geplantes Polizeigesetz in Thüringen hat eine Kontroverse über den Einsatz KI-gestützter Überwachungstools ausgelöst. Ronald Hande, innenpolitischer Sprecher der Linken, äußert schwere Bedenken gegen automatisierte Verhaltensscanner und Gesichtserkennung. Seiner Ansicht nach gefährden solche Technologien die Unschuldsvermutung und binden Ressourcen, die besser in bewährtere Polizeimethoden fließen würden.

Seit 2020 hat sich die KI-basierte Videoüberwachung mit Verhaltensscannern in mehreren Bundesländern ausgebreitet, darunter Hessen, Nordrhein-Westfalen und Bayern. Städte wie Frankfurt, Düsseldorf und München setzen diese Systeme an Flughäfen, Bahnhöfen und Stadien ein, um verdächtiges Verhalten – etwa Aggression oder versteckte Waffen – zu erkennen. Rechtliche Grundlagen wie das Hessische Polizeigesetz und die GDPR-Novelle der EU von 2024 stützen ihren Einsatz, doch Kritiker, darunter die Datenschutzorganisation NOYB und die Gesellschaft für Freiheitsrechte, haben die Systeme vor Gericht angefochten. 2025 verhängte das Hessische Oberverwaltungsgericht Einschränkungen und verwies auf Bedenken wegen Massenüberwachung und Verstößen gegen Grundrechte.

Erfurt nutzt bereits Kameras mit Verhaltensanalyse, die über fünf Jahre hinweg für 720.000 Euro installiert wurden. Hande wirft vor, das Beschaffungsverfahren sei intransparent gewesen und habe zu weniger Polizisten für Streifendienste geführt. Nach dem Gesetzentwurf könnten die Behörden künftig Abhörprotokolle, Funkzellendaten, Überwachungsfotos, Informantenberichte und sogar Social-Media-Aufzeichnungen aus bestehenden Akten analysieren. Hande warnt, dieser Ansatz reduziere Bürger auf Datensätze und kehre die Unschuldsvermutung um, indem Algorithmen Personen pauschal als "verdächtig" einstuften.

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Die Linke lehnt den aktuellen Entwurf ab und bezeichnet die Befugnisse als überzogen und unklar definiert. Hande betont, moderne Polizeitechnik müsse verhältnismäßig, transparent und nachweislich wirksam sein. Da die Thüringer Koalition über keine parlamentarische Mehrheit verfügt, wäre für die Verabschiedung des Gesetzes die Zustimmung entweder der rechtspopulistischen AfD oder der Linken nötig. Hande äußert zudem die Sorge, ein von der AfD geführtes Innenministerium könnte erweiterte Polizeibefugnisse missbrauchen – mit weiteren Risiken für Bürgerrechte und behördliche Kontrolle.

Ohne breitere politische Unterstützung bleibt der Gesetzentwurf vorerst blockiert. Hande fordert, dass etwaige Reformen strenge Grenzen für Massenauswertungen, volle Transparenz bei Überwachungssoftware und unabhängige Kontrollinstanzen vorsehen. Fehlten solche Schutzmechanismen, drohe das Gesetz den staatlichen Überwachungsapparat auszuweiten, ohne die öffentliche Sicherheit spürbar zu verbessern.

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