Streit um Kürzungen: Kommunen fordern Rücknahme der Unterhaltsvorschuss-Reform
Nina SchulzStreit um Kürzungen: Kommunen fordern Rücknahme der Unterhaltsvorschuss-Reform
Kommunale Spitzenverbände haben vorgeschlagen, die Vorauszahlungen für Unterhaltsvorschüsse zu kürzen – und damit eine hitzige Debatte im Bundestag ausgelöst. Betroffen wären Reformen aus dem Jahr 2017, die die Unterstützung für Kinder ausweiteten, wenn ein Elternteil seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. Kritiker warnen, die geplanten Änderungen würden finanziell ohnehin schon belastete Familien zusätzlich treffen.
Die Reform von 2017 hatte das Höchstalter für anspruchsberechtigte Kinder von 12 auf 18 Jahre angehoben und die bisherige sechjährige Befristung der Leistungen abgeschafft. Seither haben sich die Kosten für diese Zahlungen nach Angaben der Kommunen vervierfacht. Nun fordern der Deutsche Städtetag, der Deutsche Landkreistag und der Deutsche Städte- und Gemeindebund eine Rücknahme der Änderungen.
Der Widerstand formiert sich schnell. Heidi Reichinnek von der Linken nannte den Vorstoß "eine absolute Schande". Jasmina Hostert, familienpolitische Sprecherin der SPD, lehnte jede Kürzung ab und betonte, die Leistungen seien für Alleinerziehende unverzichtbar. Misbah Khan, stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Grünen, warnte, die Einschnitte würden Hunderttausende Kinder und ihre Familien treffen.
Martin Reichardt, familienpolitischer Sprecher der AfD, positionierte sich anders. Er argumentierte, die Reformen könnten säumige Unterhaltspflichtige dazu bringen, ihren Verpflichtungen nachzukommen, ohne dabei die betreuenden Elternteile oder die Kinder zu bestrafen. Im Kern geht es in der Debatte um die Abwägung zwischen Kostendämpfung und dem Schutz derer, die auf das System angewiesen sind.
Die Pläne stoßen auf breiten Widerstand mehrerer Parteien, ihre Zukunft bleibt ungewiss. Sollten die Kürzungen umgesetzt werden, würden zentrale Teile der Erweiterung von 2017 rückgängig gemacht – mit potenziell gravierenden Folgen für viele Alleinerziehenden-Haushalte. Die Entscheidung wird von den weiteren Beratungen im Bundestag abhängen.






