Norddeutsche Länder fordern radikale Reform der Erbschaftsteuer vor Verfassungsgerichtsurteil
Ben HofmannNorddeutsche Länder fordern radikale Reform der Erbschaftsteuer vor Verfassungsgerichtsurteil
Finanzminister der nördlichen Bundesländer drängen auf grundlegende Reformen der Erbschaftsteuer. Sie kritisieren, dass das aktuelle System es einigen der Vermögendsten ermöglicht, ihr Erbe fast steuerfrei zu übertragen. Noch in diesem Jahr wird ein richtungsweisendes Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu dieser Frage erwartet.
Nach den geltenden Regeln werden Familienstiftungen genutzt, um das steuerpflichtige Vermögen künstlich zu verringern. 2024 wurde die ursprünglich veranschlagte Erbschaftsteuer in 45 Fällen von 3,6 Milliarden Euro auf rund 200 Millionen Euro reduziert – eine Steuerersparnis von 95 Prozent für die Betroffenen.
Die Minister fordern Reformen, die vor allem die Befreiungen für große Betriebsvermögen ins Visier nehmen. Ein vollständiger Wegfall der Erbschaftsteuer oder eine Übertragung der Regelungskompetenz an die Länder lehnen sie ab. Stattdessen schlagen sie vor, die Stundungsmöglichkeiten für Unternehmen auszuweiten, um Liquiditätsengpässe zu vermeiden.
Im Rahmen der geplanten Überprüfung wird auch die Sonderbehandlung großer Wohnimmobilienfirmen unter die Lupe genommen. Freigrenzen und Tarife sollen so angepasst werden, dass das System gerecht, praxistauglich und finanziell stabil bleibt. Ziel der Reform ist ein Steuersystem, das verfassungskonform ist, gleichzeitig aber Arbeitsplätze und Unternehmen schützt. Gleichzeitig sollen Schlupflöcher geschlossen werden, die es extremem Reichtum derzeit ermöglichen, der Besteuerung zu entgehen. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts könnte die endgültige Ausgestaltung der Reform noch in diesem Jahr maßgeblich prägen.






