Niedersachsens Apotheken erhalten einheitlichen Rahmenvertrag für Medikamentenlieferungen
Ben HofmannNiedersachsens Apotheken erhalten einheitlichen Rahmenvertrag für Medikamentenlieferungen
Ein neuer einheitlicher Vertrag für Apotheken in Niedersachsen tritt in Kraft
Ein neuer, einheitlicher Rahmenvertrag für Apotheken in Niedersachsen hat die bisherigen zersplitterten Regelungen abgelöst. Die Vereinbarung, die zwischen dem Landesapothekerverband (LAV) und den Krankenkassen unterzeichnet wurde, standardisiert die Belieferung von Vertragsärzten mit Medikamenten und Impfstoffen.
Der Vertrag trat am 1. Juli 2023 in Kraft, nachdem die LAV die vorherigen Bestimmungen zum 31. Dezember 2025 auslaufen ließ. Nach anschließenden Verhandlungen entstand dieses aktualisierte Regelwerk. Eine Streikverzichtsklausel sicherte während der Übergangsphase die kontinuierliche Arzneimittelversorgung bis zum Inkrafttreten der neuen Bedingungen.
Erstmals gelten nun einheitliche Prioritätsregeln für die Abgabe von Fertigarzneimitteln an Praxen. Dazu zählen Medikamente, Impfstoffe und Verbandsmaterialien, die bei Behandlungen oder in Notfällen zum Einsatz kommen. Zudem führt der Vertrag ein zweistufiges Abrechnungssystem für Apotheken ein, die Impfstoffe liefern: zunächst 80 Cent pro Dosis, später steigt die Vergütung auf 1 Euro, sobald bestimmte Zielvorgaben erfüllt sind.
Der neue Rahmenvertrag umfasst alle Apotheken in Niedersachsen, die Praxen mit Medikamenten beliefern. Wie viele Betrieben genau betroffen sind, bleibt jedoch unklar, da kein Vergleich zu den früheren Regelungen vorliegt.
Mit dem Vertrag vollzieht sich der Wandel von einem Flickwerk unterschiedlicher Vereinbarungen hin zu einem einheitlichen, verbindlichen System. Apotheken müssen sich künftig an einheitliche Abgabe- und Vergütungsregeln halten. Die Änderungen sollen die Versorgungsprozesse für Vertragsärzte in der gesamten Region effizienter gestalten.






