Neues Gesetz: Deutschland führt "Widerrufsbutton" für Online-Käufe ein
Philipp ZimmermannNeues Gesetz: Deutschland führt "Widerrufsbutton" für Online-Käufe ein
Deutschland führt "Widerrufsbutton" für Online-Verträge ein
Deutschland hat ein neues Gesetz verabschiedet, das Online-Unternehmen verpflichtet, einen "Widerrufsbutton" für Verbraucher einzuführen. Das am 5. Februar 2026 beschlossene Gesetz setzt die EU-Richtlinie 2023/2673 in nationales Recht um und soll den Prozess der Stornierung von Online-Verträgen vereinfachen.
Der "Widerrufsbutton" muss deutlich gekennzeichnet und dauerhaft sichtbar auf Websites platziert sein. Er kann als Link gestaltet sein, muss sich jedoch optisch von anderen Elementen abheben. Unternehmen sind verpflichtet, ihn im Footer oder Header der Seite gut erreichbar unterzubringen.
Verbraucher durchlaufen beim Klick auf den Button ein zweistufiges Verfahren: Zunächst müssen sie ihren Namen, die Vertragsdaten und ihre E-Mail-Adresse angeben. Anschließend bestätigen sie ihren Widerrufsantrag. Nach der Übermittlung ist das Unternehmen verpflichtet, umgehend eine Bestätigung – vorzugsweise per automatisierter E-Mail – zu versenden.
Das Gesetz sieht zudem strenge Transparenzregeln vor. Unternehmen müssen in ihrer Widerrufsbelehrung klar auf die Existenz und den Standort des Buttons hinweisen. Werden falsche Angaben gemacht, kann sich die Widerrufsfrist auf bis zu ein Jahr und 14 Tage verlängern.
Die neuen Vorschriften gelten für alle Online-Verträge, die nach Inkrafttreten des Gesetzes abgeschlossen werden. Unternehmen müssen die Compliance sicherstellen, indem sie den Button integrieren und ihre Richtlinien anpassen. Verbraucher erhalten damit eine standardisierte Möglichkeit, Verträge ohne unnötige Verzögerungen zu widerrufen.






