Neues Gebäudemodernisierungsgesetz: Strengere Regeln für Eigentümer ab 2026
Ben HofmannNeues Gebäudemodernisierungsgesetz: Strengere Regeln für Eigentümer ab 2026
Deutschland reformiert seine Gebäudenergievorschriften, um strengere EU-Standards zu erfüllen. Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) löst das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) ab und bringt für Eigentümer:innen weitreichende Änderungen mit sich. Ab Mai 2026 werden Energieausweise bei der Verlängerung von Mietverträgen und größeren Sanierungen verpflichtend.
Die größte Neuerung betrifft ein neues, EU-weit einheitliches Bewertungssystem. Statt der bisherigen Skala von A+ bis H werden Gebäude künftig von A bis G eingestuft. Die Klasse A gilt nur noch für Gebäude mit Null-Emissionen – die Anforderungen sind damit deutlich strenger als bisher. Die Klasse G hingegen umfasst die 15 % der ineffizientesten Gebäude in Deutschland.
Zudem schreibt die Novelle vor, dass ab Ende 2026 alle neuen öffentlichen und gewerblichen Gebäude mit einer Nutzfläche von über 250 Quadratmetern Solaranlagen installieren müssen. Die überarbeitete EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) setzt noch ehrgeizigere Ziele: Ab 2028 müssen alle neuen öffentlichen Gebäude emissionsfrei sein, ab 2030 gilt dies für alle Neubauten in der EU. Nach den aktualisierten Vorgaben darf ein Gebäude der Klasse A höchstens 55 kWh/m² pro Jahr verbrauchen und mindestens 65 % seines Energiebedarfs aus erneuerbaren Quellen decken.
Bestehende Energieausweise, die noch nach dem alten GEG ausgestellt wurden, bleiben zwar zehn Jahre gültig, könnten aber an Glaubwürdigkeit verlieren, sobald das neue System greift. Eigentümer:innen, die gegen die Offenlegungspflichten verstoßen, müssen mit Bußgeldern von bis zu 10.000 Euro rechnen.
Die Änderungen werden den deutschen Immobilienmarkt grundlegend verändern. Gebäude mit der Bestnote A könnten an Wert gewinnen, während Immobilien der Klasse G mit einem "Braunen Abschlag" rechnen müssen. Die Bundesregierung will mit den neuen Regeln eine klare Roadmap für die Wärmewende vorgeben – doch die verschärften Vorgaben erfordern von Eigentümer:innen und Projektentwickler:innen erhebliche Anpassungen.






