Neues Energiedienstleistungsgesetz: Deutschland setzt schärfere Klimaziele bis 2045
Philipp ZimmermannNeues Energiedienstleistungsgesetz: Deutschland setzt schärfere Klimaziele bis 2045
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat einen Gesetzentwurf zur Beschleunigung der Umsetzung des Energiedienstleistungsgesetzes vorgelegt. Das Vorhaben zielt darauf ab, bürokratische Hürden abzubauen und die nationalen Vorschriften an die EU-Energieeffizienzrichtlinie anzupassen. Als zentrale Gründe für die Reform nennen Beamte den Klimaschutz sowie die Verringerung der Abhängigkeit von fossilen Energieimporten.
Laut Entwurf muss Deutschland seinen Endenergieverbrauch bis 2030 um fast 27 Prozent senken. Weitere Reduktionsziele sehen 39 Prozent bis 2040 und 45 Prozent bis 2045 vor. Die bestehenden Obergrenzen für Primär- und Endenergieverbrauch bleiben dabei unverändert.
Der Entwurf strich die Pflicht zur jährlichen Energieverbrauchsaufstellung für Kunden. Zudem werden Kommunen von Effizienzvorgaben im ÖPNV befreit. Unternehmen können künftig das Umweltmanagementsystem ISO 14001 nutzen, um bestimmte Anforderungen zu erfüllen, und erhalten dafür teilweise Ausnahmen.
Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) warnt, die Ziele könnten das reale Bruttoinlandsprodukt (BIP) um fast 9 Prozent schrumpfen lassen. Gleichzeitig radikalisieren sich Klimaproteste: Aktivisten verübten Anschläge auf Kühltürme von Kohle- und Atomkraftwerken. Erst kürzlich hatte der Weltklimarat (IPCC) seine extremsten CO₂-Prognosen nach unten korrigiert.
Der Entwurf soll die deutschen Effizienzmaßnahmen an EU-Vorgaben angleichen und gleichzeitig Bürokratie abbauen. Er setzt ehrgeizige Verbrauchsziele, lockert aber bestimmte Berichtspflichten. Wirtschaftliche Risiken und Versorgungssicherheit bleiben zentrale Streitpunkte der Debatte.






