17 June 2026, 19:22

Neue EU-Regel: Ab Juni brauchen Online-Shops einen Stornierungsbutton

Beginn des Widerrufsrechts-Buttons: So einfach lassen sich unbeabsichtigte Online-Käufe rückgängig machen

Neue EU-Regel: Ab Juni brauchen Online-Shops einen Stornierungsbutton

Ab dem 19. Juni ändert eine neue EU-Richtlinie die Regeln für die Stornierung von Online-Verträgen in Deutschland. Unternehmen müssen dann auf ihren Websites einen deutlich sichtbaren „Stornierungsbutton“ anzeigen. Die Vorschrift gilt für alle Verträge, die dem deutschen Recht unterliegen.

Die Richtlinie schreibt vor, dass der Button leicht zugänglich und eindeutig beschriftet sein muss. Die Kündigung eines Vertrags darf dadurch nicht komplizierter werden als dessen Abschluss. Verbraucher erhalten zudem umgehend eine Bestätigung ihrer Stornierung in einem speicherbaren Format, etwa per E-Mail.

Die neue Regelung ändert nichts am bestehenden Widerrufsrecht. Dies beträgt in der Regel 14 Tage ab Vertragsunterzeichnung oder Warenerhalt. Fehlt der Button jedoch, kann sich die Widerrufsfrist auf bis zu 12 Monate und 14 Tage verlängern.

Obwohl die Richtlinie von der EU stammt, haben noch nicht alle Mitgliedstaaten sie umgesetzt. Deutschland hat die Vorgabe bereits in nationales Recht überführt. Ab Mitte Juni wird der „Stornierungsbutton“ für deutsche Unternehmen verpflichtend. Ziel ist es, den Prozess für Verbraucher zu vereinfachen und für mehr Transparenz zu sorgen. Bei Nichteinhaltung drohen Kunden verlängerte Widerrufsfristen.

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