Gericht stoppt Verbrenner-Verbot für Mercedes und BMW nach 2030
Deutschlands höchstes Berufungsgericht hat Klagen abgewiesen, die ein Verbot für Mercedes-Benz und BMW zum Verkauf neuer Verbrennerfahrzeuge nach 2030 zum Ziel hatten. Die Entscheidung stellt einen erheblichen Rückschlag für Umweltschützer dar, die auf eine strengere Durchsetzung der Klimaziele gedrängt hatten.
Beide Automobilhersteller begrüßten das Urteil und bezeichneten es als wichtige rechtliche Klarstellung für Unternehmen, die in Deutschland tätig sind.
Die Klagen waren von drei Geschäftsführern der Umweltorganisation Deutsche Umwelthilfe (DUH) eingereicht worden. Sie argumentierten, dass Unternehmen individuell für die Einhaltung der CO₂-Budgets nach den deutschen Klimagesetzen verantwortlich gemacht werden sollten. Das Gericht wies diesen Anspruch jedoch zurück und begründete dies damit, dass kein konkretes CO₂-Budget einzelnen Firmen zugewiesen worden sei.
Seit 2020 sehen sich zahlreiche deutsche Unternehmen – von Energieversorgern über Automobilhersteller bis hin zu Chemiekonzernen – mit rechtlichen Herausforderungen wegen ihrer Klimaverpflichtungen konfrontiert. Prominente Fälle richteten sich unter anderem gegen RWE, Volkswagen und andere Industriegiganten, wobei die genaue Zahl der Streitfälle je nach Art der Klagen – ob behördlich oder von Aktionären angestrengt – variiert.
Mit der aktuellen Entscheidung entfällt die unmittelbare Gefahr eines Verkaufsverbots für Benzin- und Dieselfahrzeuge bei Mercedes-Benz und BMW. Beide Konzerne hatten zuvor gewarnt, dass eine solche Beschränkung ihre Geschäftsabläufe und Planungen erheblich beeinträchtigen würde.
Das Urteil bestätigt, dass die geltenden Klimagesetze keine direkten CO₂-Grenzwerte für einzelne Unternehmen vorsehen. Während Umweltschutzverbände eine zentrale juristische Schlacht verloren haben, erhalten die Automobilhersteller Planungssicherheit für ihre künftige Produktion. Die Entscheidung könnte auch ähnliche Verfahren in Europas Industrie- und Automobilsektor beeinflussen.






